Prüfung bei Blockierverfahren
Voraussetzungen: DIS SIGNAL ist in Adresse 121 auf das Vergleichsverfahren mit Blockiersignal, d.h.
Blocking, projektiert; außerdem ist unter Adresse 2101 SIGNALZUSATZ Eingeschaltet. Natürlich müssen
auch die entsprechenden Sende- und Empfangssignale rangiert sein.
Die Funktion des Blockierverfahrens ist in Abschnitt 2.6 näher beschrieben. Beim Blockierverfahren ist eine
Verständigung zwischen den Leitungsenden notwendig.
Auf der sendenden Seite wird ein Fehler in Rückwärtsrichtung simuliert, sodann auf der empfangenden Seite
ein Fehler innerhalb Z1B, aber außerhalb Z1. Dies kann mit je einer Sekundärprüfeinrichtung geschehen.
Solange die Sendeseite sendet, darf an der empfangenden Seite kein Auslösesignal erscheinen, es sei denn
in einer höheren Stufe. Nach Wegschalten des simulierten Fehlers der Sendeseite bleibt die empfangende
Seite noch für die Sendeverlängerungszeit des sendenden Endes (T SENDVERL., Adresse 2103) blockiert.
Gegebenenfalls kommt noch die transiente Blockierzeit des empfangenden Endes (T TRANSBLOCK, Adresse
2110) hinzu, wenn eine endliche Wartezeit T WARTE RÜCKW. (Adresse 2109) eingestellt wurde und diese
überschritten worden ist.
Bei phasengetrennter Übertragung werden vorstehende Prüfungen für jede Phase durchgeführt. Dabei ist
auch die richtige Phasenzuordnung zu kontrollieren.
Die Tests sind an beiden Leitungsenden durchzuführen, bei Dreibeinleitungen von jedem Ende für jeden Über-
tragungsweg. Beachten Sie zum Schluss den letzten Randtitel „Wichtig für alle Verfahren"!
Prüfung bei Mitnahmeverfahren
Voraussetzungen: DIS SIGNAL ist in Adresse 121 auf das Mitnahmeverfahren, d.h. Mitnahme, projektiert;
außerdem ist unter Adresse 2101 SIGNALZUSATZ Eingeschaltet. Natürlich müssen auch die entsprechenden
Sende- und Empfangssignale rangiert sein.
Die Funktion der Mitnahmeverfahren ist im Abschnitt 2.6 näher beschrieben. Es ist eine Verständigung zwi-
schen den beiden Leitungsenden notwendig.
Auf der sendenden Seite wird ein Fehler in der Zone Z1 simuliert. Dies kann mit einer Sekundärprüfeinrichtung
geschehen.
Sodann wird auf der empfangenden Seite bei Mitnahme ein Fehler innerhalb Z1B, aber außerhalb Z1 simu-
liert. Es erfolgt Auslösung sofort (bzw. in T1B), ohne Signalübertragung erst in einer höheren Stufe. Bei direkter
Mitnahme erfolgt am empfangenden Ende immer sofortige Auslösung.
Bei phasengetrennter Übertragung werden vorstehende Prüfungen für jede Phase durchgeführt. Dabei ist
auch die richtige Phasenzuordnung zu kontrollieren.
Die Tests sind an beiden Leitungsenden durchzuführen, bei Dreibeinleitungen von jedem Ende für jeden Über-
tragungsweg. Beachten Sie zum Schluss den letzten Randtitel „Wichtig für alle Verfahren"!
Wichtig für alle Verfahren
Falls der Erdkurzschlussschutz für die Übertragungsprüfungen ausgeschaltet wurde, kann er nun wieder ein-
geschaltet werden. Wenn für die Prüfungen Einstellparameter verändert wurden (z.B. Modus der Echofunktion
oder Zeiten zur eindeutigeren Beobachtung von Abläufen), müssen diese jetzt wieder auf die vorgegebenen
Werte zurückgestellt werden.
SIPROTEC, 7SA522, Handbuch
C53000-G1100-C155-8, Ausgabedatum 02.2011
Montage und Inbetriebsetzung
3.3 Inbetriebsetzung
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