Motorbezogene Umrichterparameter und damit verbundene Anforderungen an die Motorqualität
4.14 Bemessungsleistung
4.14
Bemessungsleistung
p0307 Motor-Bemessungsleistung
Wellenleistung, die im Bemessungspunkt mit Bemessungsstrom und bei
Bemessungsdrehzahl erreicht wird. Eine eventuelle Minderung des Wellenmomentes durch
Reibung ist zu berücksichtigen.
● Die Bemessungsleistung (Bemessungsmoment bei Bemessungsdrehzahl) wird im
Dauerbetrieb S1 erbracht. Der Motor, insbesondere der Läufer hat die
Beharrungstemperatur des S1-Betriebs erreicht.
● Sofern nicht anders vereinbart, soll die Bemessungsleistung für eine
Zwischenkreisspannung von 600 DC gelten. Das heißt, die effektive Klemmenspannung
im Bemessungspunkt darf nicht über 380 V
Bemessungsdrehzahl ist gegebenenfalls so anzupassen, dass dies erfüllt wird.
● Sofern der Motorhersteller eine Vorschaltinduktivität vorschreibt, muss sie in die Angabe
der Bemessungsleistung einbezogen werden. Das heißt, die oben genannte
Klemmspannung gilt dann am Umrichterausgang für den Motor incl. der
Vorschaltinduktivität. Die Vorschaltinduktivität führt somit im Allgemeinen zu einer
Verminderung der Bemessungsleistung.
Hinweis
Die Chassis-Antriebsgeräte sind auch in einer Ausprägung mit einer Ausgangsspannung von
690 V
kann es sinnvoll sein, dass Kunde und Motorhersteller einvernehmlich 90 % von 690 V
620 V
im Motordatenblatt genannt werden.
Für Synchronmotoren:
● Falls der Bemessungspunkt mit Feldschwächung erreicht wird, ist derjenige
Feldschwächstrom einzuprägen, der die Klemmenspannung auf einen Effektivwert von
380 V
Feldschwächstrom möglich sein.
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erhältlich. Ist der betreffende Motor ausschließlich für diese Geräte vorgesehen, so
eff
als Auslegungsspannung vereinbaren. Die Auslegungsspannung muss dann explizit
eff
kompensiert. Der S1-Betrieb muss dann mit dem eingeprägten
eff
(90 % von
) betragen. Die
eff
Anforderung an Fremdmotoren
Systemhandbuch, 05/2013, A5E32342468
=
eff