Einhebelbedienung der Hebevorrichtung und Anbaugeräte
ACHTUNG
Die Hebevorrichtung und die Anbaugeräte nur
für zugelassene Einsatzzwecke verwenden. Der
Fahrer muss im Umgang mit der Hebevorrichtung und
den Anbaugeräten geschult sein. Die maximale Hubhöhe
beachten. Nicht in das Hubgerüst oder den Bereich
zwischen Hubgerüst und Stapler treten und die Hände
fernhalten.
HINWEIS
Die Hydraulikfunktion jedes Steuerhebels vor dem Betrieb
prüfen.
Sämtliche Hydraulikfunktionen werden deaktiviert, sobald
der Fahrer den Fahrersitz verlässt.
Die Steuerhebel stets sanft bedienen und ruckartige
Bewegungen vermeiden.
Die Geschwindigkeit für Anheben, Absenken und Neigen
wird durch die Bewegung der Steuerhebel bestimmt.
Nach der Freigabe kehrt der Steuerhebel automatisch
in die Ausgangsposition zurück.
HINWEIS
Die Symbole mit den Richtungspfeilen beachten.
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Gabelträger anheben
WARNUNG
Nicht auf die angehobene Gabel treten.
Erhöhte Sturz- und Quetschgefahr.
– Den Steuerhebel (1) nach hinten ziehen.
Gabelträger absenken
– Den Steuerhebel (1) nach vorn drücken.
Hubgerüst nach vorn neigen
– Den Steuerhebel (2) nach vorn drücken.
Hubgerüst nach hinten neigen
– Den Steuerhebel (2) nach hinten ziehen.
Anbaugeräte bedienen
Optional können zusätzliche Geräte montiert werden
(z. B. Seitenschieber, Klammer usw.). Dabei den jeweils
erforderlichen Arbeitsdruck und die Bedienungsanleitungen
der Anbaugeräte beachten.
Ein oder zwei zusätzliche Steuerhebel sind zur Bedienung
von Anbaugeräten vorhanden.
351-05D034
HINWEIS
Für jedes Anbaugerät ein Tragfähigkeitsschild auf der
Motorhaube und ein Symboletikett mit Abbildung des
Anbaugeräts unter dem zugehörigen Steuerhebel
anbringen.
Seitenschieber bedienen
– Zum Bewegen des Seitenschiebers nach links den
Steuerhebel (3) nach vorn drücken.
– Zum Bewegen des Seitenschiebers nach rechts den
Steuerhebel (3) nach hinten ziehen.
Klammer betätigen
– Zum Öffnen der Klammer den Steuerhebel (4) nach vorn
drücken.
– Zum Schließen der Klammer den Steuerhebel (4) nach
hinten ziehen.
VORSICHT
Anbaugeräte, die nicht zum Lieferumfang des
Gabelstaplers gehören, dürfen nur eingesetzt
werden, wenn Ihr Vertragshändler in Bezug auf
die Tragfähigkeit und Stabilität des Staplers
einen sicheren Betrieb garantiert.
Betrieb