ACHTUNG! Fortsetzung
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Es dürfen keinesfalls Sitz- oder Schonbezüge auf Sitzen mit einge-
bautem Seitenairbag aufgezogen werden, die nicht ausdrücklich für die
Verwendung in Ihrem Fahrzeug freigegeben sind. Da sich der Luftsack aus
der Sitzlehne seitlich heraus entfaltet, würde bei Verwendung von nicht
freigegebenen Sitz- oder Schonbezügen die Schutzfunktion Ihres Seiten-
airbags erheblich beeinträchtigt werden.
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Beschädigungen der Original-Sitzbezüge oder der Naht im Modulbe-
reich der Seitenairbags müssen umgehend durch einen Fachbetrieb
instand gesetzt werden.
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Die Airbags schützen Sie nur bei einem Unfall und müssen nach einer
Auslösung ersetzt werden.
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Wenn Kinder eine falsche Sitzposition einnehmen, setzen Sie sich im
Falle eines Unfalls einem erhöhten Verletzungsrisiko aus. Das gilt beson-
ders für Kinder, die auf dem Beifahrersitz befördert werden, wenn das
Airbag-System bei einem Unfall auslöst, was zu schweren und lebensge-
fährlichen Verletzungen führen kann ⇒ Seite 42, „Sicherheit von
Kindern".
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Alle Arbeiten am Airbag sowie der Aus- und Einbau von Systemteilen
wegen anderer Reparaturarbeiten (z.B. Lenkrad ausbauen) dürfen nur von
einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Ist dies nicht der Fall, kann eine
Störung des Airbag-Systems auftreten.
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An den Teilen des Airbag-Systems dürfen keinerlei Veränderungen
vorgenommen werden.
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Um die korrekte Funktion der Seiten- und Kopfairbags nicht zu beein-
trächtigen, dürfen weder die Türen noch die Türverkleidungen verändert
werden (z.B. durch den nachträglichen Einbau von Lautsprechern).
Schäden an der Vordertür können die korrekte Funktion des Airbag-
Systems beeinträchtigen. Alle Arbeiten an der Vordertür müssen in einem
Fachbetrieb ausgeführt werden.
Sicher ist sicher
Bedienungshinweise
Rat und Tat
Airbag-System
Technische Daten
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