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Befestigung, Ankern Und Abschleppen; Verantwortung - Dufour 350 Grand Large Eignerhandbuch

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XVII. BEFESTIGUNG, ANKERN UND ABSCHLEPPEN
Kontrollieren Sie regelmäßig die verschiedenen Verankerungspunkte des Boots. Sollte einer
sichtbare Beschädigungen aufweisen, ist er zu ersetzen.
ACHTUNG! (ISO 15084:2003)
.
● Die Verankerungspunke zum Ankern und/oder Abschleppen sind die 2 Klampen vorn, die eine
Reißfestigkeit von jeweils ca. 5.400 kg aufweisen. Die hinteren und mittleren Klampen können
ebenfalls zum Vertäuen benutzt werden. Ihre Bruchfestigkeit beträgt ca. 5.400 kg.
● Die Bruchfestigkeit der Leinen/Ketten darf in der Regel 80 % der Bruchfestigkeit der
Verankerungspunkte nicht überschreiten, d. h. in diesem Fall eine verzinkte Kette von max. 10
mm und eine Polypropylen-Trosse von max. 18 mm.
● Immer bei geringer Geschwindigkeit schleppen oder geschleppt werden. Während eines
Schleppmanövers nie die Grenzgeschwindigkeit überschreiten.
● Ein Abschleppkabel muss immer so befestigt sein, dass es unter Belastung losgemacht
werden kann.

Verantwortung

Es unterliegt der Verantwortung des Besitzers / Betreibers, sich zu vergewissern, dass das
Tauwerk zum Verankern, die Abschleppseile, die Ketten und Leinen zum Ankern sowie die Anker
der für das Boot vorgesehenen Nutzung entsprechen, das heißt, dass die Leinen oder Ketten nicht
80 % der Reißfestigkeit des entsprechenden Verankerungspunktes überschreiten.
Der Eigner muss unter anderem die bei der Befestigung eines Schleppseils notwendigen Aktionen
an Bord berücksichtigen.
DEUTSCH 30.11.2016
30/84
DUFOUR 350 Grand Large

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