XVII. BEFESTIGUNG, ANKERN UND ABSCHLEPPEN
Kontrollieren Sie regelmäßig die verschiedenen Verankerungspunkte des Boots. Sollte einer
sichtbare Beschädigungen aufweisen, ist er zu ersetzen.
ACHTUNG! (ISO 15084:2003)
.
● Die Verankerungspunke zum Ankern und/oder Abschleppen sind die 2 Klampen vorn, die eine
Reißfestigkeit von jeweils ca. 6000 kg aufweisen. Die hinteren und mittleren Klampen können
ebenfalls zum Vertäuen benutzt werden. Ihre Bruchfestigkeit beträgt ca. 6000 kg.
● Die Bruchfestigkeit der Leinen/Ketten darf in der Regel 80 % der Bruchfestigkeit der
Verankerungspunkte nicht überschreiten, d. h. in diesem Fall eine verzinkte Kette von max. 10
mm und eine Polypropylen-Trosse von max. 18 mm.
● Immer bei geringer Geschwindigkeit schleppen oder geschleppt werden. Während eines
Schleppmanövers nie die Grenzgeschwindigkeit überschreiten.
● Ein Schleppseil muss immer so befestigt sein, dass es unter Belastung gelöst werden kann.
Verantwortung
Es unterliegt der Verantwortung des Eigners/Nutzers, sich zu vergewissern, dass das Tauwerk
zum Festmachen, die Schleppseile, die Ketten und Ankerleinen sowie die Anker der für das Boot
vorgesehenen Nutzung entsprechen, das heißt, dass die Leinen oder Ketten nicht 80 % der
Reißfestigkeit des entsprechenden Verankerungspunktes überschreiten.
Der Eigner muss unter anderem die bei der Befestigung eines Schleppseils notwendigen Aktionen
an Bord berücksichtigen.
DEUTSCH 26-02-2019
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DUFOUR 430 Grand Large