a) Die modifizierten Dateien müssen mit einem deutlich sichtbaren Vermerk, dass
die Dateien von Ihnen geändert wurden, sowie mit dem Datum der jeweiligen
Änderung versehen werden.
b) Alle von Ihnen weitergegebenen oder veröffentlichen Entwicklungen, die
vollständig oder teilweise auf dem Programm basieren bzw. davon abgeleitet sind,
müssen gemäß den Bedingungen dieser Lizenz in ihrer Gesamtheit kostenfrei
gegenüber Dritten lizenziert werden.
c) Sofern bei der Ausführung des geänderten Programms Befehle interaktiv
eingelesen werden, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass das Programm beim
Starten im interaktiven Modus auf direktem Wege eine Hinweismeldung mit
folgendem Inhalt ausgibt bzw. anzeigt: einem geeigneten Urheberrechtsvermerk
und einem Gewährleistungsausschluss (bzw. einer persönlichen Gewährleistung
Ihrerseits); einem Hinweis, dass das Programm vom Benutzer unter diesen
Bedingungen kostenlos weitergegeben werden kann, und einer Anleitung, wie eine
Kopie dieser Lizenz vom Benutzer eingesehen werden kann. (Ausnahme: Wenn
das Programm selbst interaktiv ist, normalerweise aber keine derartige
Hinweismeldung ausgibt, ist es nicht erforderlich, dass in der auf dem Programm
basierten Entwicklung eine solche Meldung angezeigt wird.)
Diese Anforderungen beziehen sich auf die modifizierte Entwicklung in ihrer
Gesamtheit. Falls eindeutig identifizierbare Bereiche der Softwareentwicklung nicht
vom Programm abgeleitet sind und billigerweise als unabhängige, separate
kohärente Entwicklung betrachtet werden können, sind die Lizenz und ihre
Bedingungen nicht auf die Bereiche anwendbar, wenn sie als separate Programme
weitergegeben werden. Werden dieselben Bereiche jedoch als Teil eines Ganzen
weitergegeben, das auf einer vom Programm abgeleiteten Entwicklung basiert,
muss die Weitergabe des Ganzen gemäß den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen,
deren Rechte für andere Lizenznehmer sich auf die Gesamtheit erstrecken und
somit, unabhängig vom Urheber, alle Teile abdecken.
Der Sinn dieses Abschnitts besteht nicht darin, Rechtsansprüche zu erheben oder
Ihnen Rechte am Programmcode, der vollständig von Ihnen entwickelt wurde,
streitig zu machen. Im Vordergrund steht die Ausübung eines Kontrollrechts
hinsichtlich der Weitergabe von abgeleiteten oder kollektiven Entwicklungen, die auf
dem Programm basieren.
Wenn Sie eine andere, nicht auf dem Programm basierte Entwicklung mit dem
Programm (oder mit einer auf dem Programm basierten Entwicklung) auf einem
Speicher- oder Vertriebsmedium zusammenführen, bedeutet dies nicht, dass das
andere Produkt unter diese Lizenz fällt.
3. Sie sind berechtigt, das Programm (oder eine darauf basierte Entwicklung, siehe
Abschnitt 2) in Objektcode oder anderweitig ausführbarer Form gemäß den
Bedingungen unter den Abschnitten 1 und 2 zu kopieren und weiterzugeben, sofern
Sie eine der folgenden Vorkehrungen treffen:
a) Das Exemplar verfügt über den entsprechenden, vollständigen
maschinenlesbaren Quellcode, der gemäß den Bedingungen in den Abschnitten 1
und 2 auf einem Speichermedium bereitgestellt wird, das üblicherweise für den
Austausch von Software verwendet wird. – Oder –
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