Entsorgung
Instandsetzung
9.4
Instandsetzung
Um die reibungslose, bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine zu erhalten, sind
Instandsetzungsarbeiten ggf. erforderlich bzw. nicht vermeidbar.
Die Verwendung von Originalersatz- und Verschleißteilen, sowie autorisiertem Zubehör dient
der Betriebssicherheit der Maschine und schützt Personal und Umwelt vor unvorhersehbaren
Gefährdungen.
10
Entsorgung
Zur Entsorgung ist die Maschine fachgerecht zu zerlegen und in Einzelteilen einer
sachgerechten Verwertung zuzuführen.
Verletzungsgefahr durch unsachgemäße Demontagearbeiten!
Es besteht eine Gefahr für Leib und Leben des Benutzers und/oder Dritter, wenn die
Maschine nicht durch Fachpersonal demontiert wird.
Mit der Demontage der Maschine ist nur Fachpersonal zu beauftragen.
Lebensgefahr durch schwebende Last!
Verletzungsgefahr durch pendelnde Last!
Den Gefahrenbereich weiträumig absichern und Warnschilder aufstellen.
Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten.
Last nur senkrecht transportieren.
Last immer symmetrisch aufnehmen.
Ruckartige Kranfahrt vermeiden.
Der Kranführer muss die Last und den Gefahrenbereich immer im Blickfeld haben.
Umweltverschmutzung!
Betriebsstoffe sind den örtlichen Vorschriften entsprechend fachgerecht zu entsorgen.
Folgende Punkte sind bei der Entsorgung zu beachten:
Vor Beginn der Arbeiten die Maschine ausschalten und durch Abklemmen der
Versorgungsleitungen vom Stromnetz trennen.
Alle Betriebsstoffe vor der Demontage ablassen und in geeigneten Behältern auffangen.
Den Bereich für die Demontage, soweit erforderlich, weiträumig absichern.
Stand: 14.09.2020
GEFAHR
GEFAHR
HINWEIS
Original Betriebsanleitung 116587
Kapitel 10
Seite 187
Bernard van Lengerich