Allgemeine Beschreibung
Qualifikation der Personen
1.7
Qualifikation der Personen
Nur geschulte und unterwiesene Personen dürfen mit/an der Maschine arbeiten. Der
Betreiber muss die Zuständigkeiten der Personen für das Bedienen, Warten und
Instandhalten klar festlegen.
Eine anzulernende Person darf nur unter Aufsicht einer erfahrenen Person mit / an der
Maschine arbeiten.
Der Betreiber darf nur die in dieser Betriebsanleitung beschriebenen Arbeiten ausführen.
Nur Fachwerkstätten dürfen Arbeiten an der Maschine ausführen, die besonderes
Fachwissen voraussetzen. Fachwerkstätten verfügen über qualifiziertes Personal und
geeignete Hilfsmittel (Werkzeuge, Hebe- und Abstützvorrichtungen) zum sach- und
sicherheitsgerechten Ausführen dieser Arbeiten.
Das gilt für alle Arbeiten:
die nicht in dieser Betriebsanleitung genannt sind,
die in dieser Betriebsanleitung mit dem Zusatz "Werkstattarbeit" gekennzeichnet sind.
Tätigkeit
Verladen/Transport
Inbetriebnahme
Betrieb
Reinigen, Warten und Instandhalten
Störungssuche und -beseitigung
Entsorgen
Legende: x = erlaubt
1
Eine Person, die eine spezifische Aufgabe übernehmen kann und diese für eine
entsprechend qualifizierte Firma durchführen darf.
2
Als unterwiesene Person gilt, wer über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen
Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt
sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.
3
Personen mit fachspezifischer Ausbildung gelten als Fachkraft (Fachmann). Diese
können aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und der Kenntnisse der einschlägigen
Bestimmungen die ihnen übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren
erkennen.
1.8
Hinweis auf Schulungen
Nur geschultes oder unterwiesenes Personal einsetzen. Zuständigkeiten des Personals klar
festlegen.
Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im Rahmen einer allgemeinen Ausbildung
befindliches Personal nur unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen Person an der Maschine
tätig werden lassen.
Stand: 14.09.2020
HINWEIS
Personen
Für die Tätigkeit speziell
ausgebildete Person
x
x
-- = nicht erlaubt
Unterwiesene
1
2
Person
x
x
x
x
x
--
Original Betriebsanleitung 116587
Kapitel 1
Seite 12
Personen mit
fachspezifischer
Ausbildung
3
(Fachwerkstatt)
x
x
x
x
x
--
Bernard van Lengerich