Instandhaltung
Zubehör, Teileersatz, Reparaturen und Änderungen
Reparaturen und technische Ände‐
rungen
Bei Reparaturen und techni‐
schen Änderungen müssen die
MAN Richtlinien eingehalten wer‐
den! →
Eingriffe an den elektronischen
Bauteilen und deren Software kön‐
nen zu Funktionsstörungen führen.
Aufgrund der Vernetzung von elekt‐
ronischen Bauteilen können diese
Störungen auch nicht direkt betrof‐
fene Systeme beeinträchtigen. Dies
bedeutet, dass die Betriebssicher‐
heit des Fahrzeugs erheblich ge‐
fährdet sein kann, ein erhöhter Ver‐
schleiß von Fahrzeugteilen eintre‐
ten und schließlich die Fahrzeug-
Betriebserlaubnis erlöschen kann.
Der MAN Servicestützpunkt kann
für Schäden keine Gewähr über‐
nehmen, die infolge unsachgemä‐
ßer Reparaturen und technischer
Änderungen entstehen.
Der MAN Servicestützpunkt ist
nicht für Schäden verantwortlich,
die infolge unsachgemäßer Repa‐
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raturen und technischer Änderun‐
gen entstehen. Solche Schäden
sind auch nicht durch die MAN Ga‐
rantie abgedeckt.
MAN empfiehlt, alle Reparaturen
und technischen Änderungen von
autorisierten MAN Servicestütz‐
punkten mit MAN Original Teilen
durchführen zu lassen.
Reparaturinformationen
MAN Service-Informationen und of‐
fizielle MAN Reparaturinformatio‐
nen können kostenpflichtig bezo‐
gen werden.
Kunden in Europa, Asien, Austra‐
lien, Afrika, Mittel- und Südame‐
rika: Bitte wenden Sie sich an ei‐
nen MAN Servicestützpunkt oder
einen anderen Fachbetrieb oder re‐
gistrieren Sie sich im MAN After
Sales Portal:
www.asp.mantruckandbus.com
Die MAN Reparaturinformationen
sind in zahlreichen Sprachen ver‐
fügbar.
Laderaumboden
Die werkseitige Ausstattung mit
dem Laderaumboden aus Holz
oder Kunststoff ist integraler Be‐
standteil der Fahrzeugstruktur und
darf deshalb nicht ausgebaut oder
in seiner Beschaffenheit verändert
werden →
.
Fahrzeuge mit besonderen An- und Auf‐
bauten
Die An- und Aufbauhersteller stel‐
len sicher, dass bei den An- und
Aufbauten (Umrüstungen) geltende
Umweltgesetze und -vorschriften
eingehalten werden, insbesondere
die EU-Richtlinie 2000/53/EG über
Altfahrzeuge und die EU-Richtlinie
2003/11/EG über Beschränkungen
des Inverkehrbringens und der Ver‐
wendung bestimmter gefährlicher
Stoffe und Zubereitungen.
Die Montageunterlagen der Umrüs‐
tungen sind vom Fahrzeughalter
aufzubewahren und im Falle einer
Fahrzeugverschrottung dem aus‐
führenden Demontagebetrieb bei
der Fahrzeugübergabe auszuhändi‐
gen. Auf diese Weise soll die um‐