Themenbezogene Informationen
•
Fahrzeug mit dem Internet verbinden
(S. 463)
•
Apps (S. 468)
•
Wartung und Reparatur buchen (S. 512)
•
Systemaktualisierungen (S. 516)
•
Volvo ID (S. 23)
•
Symbole in der Statusleiste des Displays in
der Mittelkonsole (S. 46)
•
Internet über Wi-Fi-Hotspot teilen (S. 465)
Fahrzeug mit dem Internet
verbinden
Die Internetverbindung des Fahrzeugs wird mit
einem über Bluetooth, Wi-Fi oder USB-Kabel
verbundenen Telefon oder über das integrierte
Fahrzeugmodem* hergestellt.
Das Mobiltelefon und der Mobilfunkbetreiber
müssen die Internetfreigabe unterstützen (d.h.
das Mobiltelefon ermöglicht anderen Geräten die
Nutzung des eigenen Internetzugangs), und der
Handyvertrag muss eine entsprechende Daten-
option beinhalten.
ACHTUNG
Bei der Verwendung des Internets werden
Daten übertragen, wodurch eventuell Kosten
anfallen können.
Durch die Aktivierung eines Daten-Roamings
können weitere Kosten entstehen.
Die Kosten der Datenübertragung erfahren
Sie von Ihrem Mobilfunkanbieter.
ACHTUNG
Bei Verwendung von Apple CarPlay kann die
Internetverbindung im Fahrzeug nur über
Wi-Fi oder das Fahrzeugmodem* hergestellt
werden.
AUDIO UND MEDIEN
Informieren Sie sich vor Herstellen einer Verbin-
dung unter support.volvocars.com über die Allge-
meinen Geschäftsbedingungen für Dienste
und die Datenschutzrichtlinien
Verbindung über Bluetooth herstellen
Siehe Telefon anschließen.
Verbindung über Wi-Fi herstellen
1. Aktivieren Sie Tethering (mobiler/persönli-
cher Hotspot) am Mobiltelefon.
2. Tippen Sie im Topmenü auf
3. Auf
Kommunikation
Wi-Fi
4. Aktivieren oder deaktivieren Sie die Funktion
durch Aus- bzw. Abwahl des Kästchens bei
Wi-Fi.
5. Gehen Sie auf den Namen des Netzes, über
das die Verbindung erfolgen soll.
6. Geben Sie das Passwort für das Netz ein.
7. Wenn zuvor eine andere Verbindungsquelle
verwendet wurde: Den Wechsel zu einer
anderen Verbindung bestätigen.
> Das Fahrzeug stellt die Verbindung zu
dem ausgewählten Netz her.
* Option/Zubehör, für weitere Informationen siehe „Einführung".
Einstellungen
.
tippen.
}}
463