dungen, mobile Vermögensverwaltungs-
anwendungen, Call-Center-Anwen-
dungen, Telematik-Anwendungen,
Internet-Anwendungen für öffentliche
Organisation oder für die Bereitstellung
von Geocoding-Services.
V. Europäisches Gebiet
A. Einsatz bestimmter Verkehrs-Codes
in Europa
1. Allgemeine Einschränkungen für
Verkehrs-Codes. Der Kunde bestätigt
und stimmt zu, dass der Kunde in
bestimmten Ländern des europäi-
schen Gebiets Rechte direkt von den
Drittanbietern des RDS-TMC-Codes
erhalten muss, um die Verkehrs-Codes
in den Daten zu empfangen und zu
nutzen und Endbenutzer-Transak-
tionen anbieten zu dürfen, die in jegli-
cher Weise von solchen Verkehrs-
Codes abgeleitet sind. Für diese
Länder stellt HERE die Daten mit den
Verkehrs-Codes für den Kunden erst
nach der Bescheinigung durch den
Kunden, diese Rechte eingeholt zu
haben, bereit.
2. Anzeige der Legenden für Rechte
von Dritten für Belgien. Der Kunde
muss für jede Transaktion, die
Verkehrs-Codes für Belgien verwendet,
die folgende Information für den
Endbenutzer bereitstellen: "Traffic
Codes for Belgium are provided by the
Ministerie van de Vlaamse Gemeen-
schap and the Ministèrie de l'Equipe-
ment et des Transports."
B. Karten auf Papier. In Bezug auf alle
dem Kunden erteilten Lizenzen für die
Herstellung, den Verkauf oder die
Weitergabe von Karten auf Papier (d. h.
Karten auf Papier oder einem mit Papier
vergleichbarem Medium): (a) ist eine
solche Lizenz im Hinblick auf Daten für
Edge (CDQ, CWB) Vehicles Built From: 07-12-2015, GT4J 19A321 AAA deDEU, First Printing
Anhänge
das Gebiet von Großbritannien davon
abhängig, dass der Kunde eine separate
schriftliche Vereinbarung mit dem
Ordnance Survey ("OS") eingeht und
konform zu dieser handelt, dass der
Kunde an die OS jegliche zutreffenden
Gebühren für Karten auf Papier zahlt,
und dass der Kunde' konform zu den
Anforderungen der OS im Hinblick auf
den Copyright-Hinweis handelt; (b) ist
eine solche Lizenz für den Verkauf oder
eine anderweitige Verbreitung gegen
Bezahlung der Daten für das Gebiet der
Tschechischen Republik davon
abhängig, dass der Kunde zuvor die
schriftliche Genehmigung von Karto-
grafie a.s. einholt; (c) ist eine solche
Lizenz für den Verkauf oder die Verbrei-
tung von Daten für das Gebiet der
Schweiz davon abhängig, dass der
Kunde eine Genehmigung vom schwei-
zerischen Bundesamt für Landestopo-
grafie erhält; (d) darf der Kunde keine
Daten für das Gebiet Frankreich
verwenden, um Karten auf Papier mit
einem Maßstab zwischen 1:5.000 und
1:250.000 zu erstellen; und (e) darf der
Kunde keine Daten verwenden, um
Karten auf Papier zu erstellen, zu
verkaufen oder zu verbreiten, die im
Hinblick auf Dateninhalt und die spezifi-
sche Nutzung von Farben, Symbolen
und Maßstab gleich oder im Wesentli-
chen gleich Karten auf Papier sind, die
von den staatlichen Kartierungsorgani-
sationen in Europa veröffentlicht
werden, insbesondere den Länderver-
messungsämtern von Deutschland, dem
Topografischen Dienst der Niederlande,
dem Nationaal Geografisch Instituut von
Belgien, dem schweizerischen
Bundesamt für Landestopografie , dem
Bundesamt für Eich-und Vermessungs-
wesen von Österreich und dem National
Land Survey von Schweden.
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