Funktionszuweisung der Klemmen
Einstellung
Klemme
Positive
Negative
Logik
Logik
33
133
RY2
34
134
35
135
TU
36
136
Y36
39
139
Y39
41
141
FB
42
142
FB2
43
143
FB3
44
144
RUN2
45
145
RUN3
46
146
Y46
47
147
PID
Tab. 6-85:
Zuweisung der Funktionen an die Ausgangsklemmen (3)
6 - 300
Bezeichnung
Umrichter betriebsbereit 2
LS
Drehzahl zu niedrig
Drehmomentüberwachung
In-Position-Signal
Abschluss der Selbsteinstellung
beim Start
Drehzahlüberwachung
2. Drehzahlüberwachung
3. Drehzahlüberwachung
Motorlauf
Frequenzumrichterbetrieb mit
eingeschalteten Startsignalen
Stoppmethode bei Netzausfall
(muss zurückgesetzt werden)
PID-Regelung
Funktion
Ausgang schaltet bei aktivier-
ter Vorerregung oder beim
Betrieb in sensorloser Vektor-
regelung.
Ausgang schaltet, wenn die
Drehzahl den in Pr. 865 ein-
gestellten Wert unterschrei-
tet.
Ausgang schaltet, wenn das
Drehmoment den in Pr. 864
eingestellten Wert über-
schreitet.
Ausgang schaltet, wenn die
Anzahl der Abweichungsim-
pulse unter den eingestellten
Wert gesunken ist.
Ausgang schaltet beim
Abschluss der Selbsteinstel-
lung beim Start.
Ausgang schaltet, wenn der
Drehzahl-Istwert (erfasster
Drehzahlwert) die Einstel-
lung in Pr. 42 (Pr. 50, Pr. 166)
erreicht.
Ausgang schaltet bei ein-
geschaltetem Startsignal
für Rechts- oder Linkslauf.
Ausgang schaltet beim
Abbremsen, auch wenn
kein Startsignal anliegt.
(Keine Ausgabe bei einge-
schalteter Vorerregung LX)
Ausgang schaltet bei ein-
geschaltetem Signal X22.
Ausgang schaltet, wenn in
der Lageregelung die Ser-
voverriegelung aktiviert ist
(LX EIN). (Wird bei deakti-
vierter Servoverriegelung
(LX AUS) ausgeschaltet.)
Ausgang schaltet beim Fre-
quenzumrichterbetrieb, wenn
die Startsignale eingeschal-
tet sind.
Ausgang schaltet, während
des Bremsvorgangs beim
Netzausfall.
Ausgang schaltet bei aktiver
PID-Regelung.
Parameter
Steht in Beziehung
Siehe
zu Parameter
Seite
—
6-304
Pr. 865
6-309
Pr. 864
6-314
Pr. 426
6-140
Pr. 95, Pr. 574
6-236
Pr. 42, Pr. 50,
6-309
Pr. 116
—
6-303
—
6-303
Pr. 261–Pr. 266
6-346
Pr. 127–Pr. 134,
6-488
Pr. 575–Pr. 577