Einsetzen des Akkus
1) Akku einsetzen
Setzen Sie den Akku in die untere Halterung am
E-Bike und kippen Sie ihn mit dem oberen Teil
zum Fahrzeug hin, bis das Schloss in der oberen
Halterung einrastet.
Stellen Sie sicher, dass der Akku sicher in der
Halterung sitzt.
• Verhindern Sie starke Erwärmung
durch äussere Einwirkung oder Über-
lastung.
• Verwenden Sie den Akku nur für den
Einsatz am FLYER.
• Verwenden Sie keinen beschädigten
Akku. Beim Erkennen von Rissen,
Verformungen des Gehäuses oder bei
Undichtheit, Akku nicht mehr verwen-
den und durch den FLYER Fachhänd-
ler überprüfen lassen.
• Bei leerem Akku ist die Funktion des
Lichts noch während ungefähr einer
Stunde gewährleistet.
5.3 Schiebehilfe
Bei Ihrem FLYER bis 25km/h ist eine sogenannte
Schiebehilfe montiert. Solange Sie die Fahrrad-
Taste gedrückt halten, ist die Schiebehilfe akti-
viert. Diese ist in der Lage, Ihren FLYER langsam
mit bis zu maximal 6 km/h zu bewegen, ohne
dass Sie in die Pedale treten müssen. Müssen
Sie Ihren FLYER z.B. aus einer Unterführung
oder einer Tiefgarage schieben, hilft sie, die Ram-
pe zu überwinden. Benützen Sie die Schiebehilfe
nur neben dem Fahrzeug hergehend, halten Sie
den Lenker jederzeit mit beiden Händen fest und
erstellen Sie Bremsbereitschaft. Benutzen Sie die
Schiebehilfe nicht zum Fahren. Der Einbau erfolgt
entsprechend der länderspezifischen Vorschrif-
ten. Modelle mit Tretunterstützung über 25km/h
verfügen aus rechtlichen Gründen über keine
Schiebehilfe.
6. Gesetzliche
Bestimmungen
Die Regelungen und Vorschriften für
E-Bikes werden ständig überarbeitet und
geändert. Informieren Sie sich über Ände-
rungen in den Rechtsvorschriften, damit
Sie stets auf dem aktuellen Stand sind.
Für Pedelecs und E-Bikes gelten teils Sonderbe-
stimmungen für die Nutzungsgrenzen, d.h., sie
sind teilweise wie ein Fahrrad zu nutzen, teilweise
aber auch nicht.
Bevor Sie mit Ihrem FLYER am öffentlichen
Strassenverkehr teilnehmen, informieren Sie sich
daher bitte über die jeweils geltenden nationalen
Vorschriften.
Diese Informationen können Sie bei Ihrem
FLYER Fachhändler, den jeweiligen nationalen
Fahrrad- oder E-Bike-Verbänden und auch im
Internet erhalten.
Dort informiert man Sie darüber, wie Ihr FLYER
ausgestattet sein muss, damit Sie am öffentlichen
Strassenverkehr teilnehmen können.
Es wird beschrieben, welche Beleuchtungsanla-
gen installiert sein oder mitgeführt werden müs-
sen, und mit welchen Bremsen das Fahrrad aus-
gestattet sein muss.
Man erhält in den jeweils geltenden nationalen
Vorschriften Angaben zu geltenden Altersbe-
schränkungen sowie dazu, in welchem Alter man
wo fahren darf oder muss. Auch die Teilnahme
von Kindern am öffentlichen Strassenverkehr
wird hier geregelt. Wenn es eine Helmpflicht gibt,
wird diese angegeben.
Prüfen Sie, ob Ihre private Haftpflicht-
versicherung mögliche Schäden, die
durch den Einsatz des FLYER E-Bikes
entstehen, abdeckt.
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