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Öffnen und schließen
Die Innenraumüberwachung und der Abschleppschutz sollten z. B. ausge-
schaltet werden, wenn Tiere im verriegelten Fahrzeug gelassen werden
(sonst wird durch Bewegungen im Fahrzeuginnenraum der Alarm ausgelöst)
und wenn das Fahrzeug transportiert oder mit einer angehobenen Achse
abgeschleppt wird.
Fehlalarm
Die Innenraumüberwachung kann nur bei einem vollständig geschlossenen
Fahrzeug richtig funktionieren. Hierbei sind die gesetzlichen Bestimmungen
zu beachten.
In den folgenden Fällen kann ein Fehlalarm ausgelöst werden:
● Ganz oder teilweise geöffnete Fenster
● Ganz oder teilweise geöffnetes Schiebe-/Ausstelldach
● Bewegungen, die auf Gegenstände im Fahrzeuginneren, wie beispiels-
weise lose Papiere, am Rückspiegel befestigte Anhänger (Lufterfrischer)
etc., zurückzuführen sind
Hinweis
● Wird das Fahrzeug bei eingeschalteter Alarmanlage ohne Aktivierung
der Innenraumüberwachung verriegelt, wird durch dieses erneute Verriegeln
die Alarmanlage mit allen Funktionen außer der Innenraumüberwachung
eingeschaltet. Die Innenraumüberwachung wird beim nächsten Einschalten
der Alarmanlage wieder aktiviert, sofern sie nicht zuvor absichtlich abge-
schaltet wurde.
● Wenn der Diebstahlalarm durch den Sensor für Innenraumüberwachung
ausgelöst wurde, wird dies bei Öffnen des Fahrzeugs durch die blinkende
Kontrollleuchte in der Fahrertür angezeigt. Dieses Blinksignal unterscheidet
sich vom Blinksignal für eingeschaltete Diebstahlwarnanlage.
● Die Vibrationen eines im Fahrzeug zurückgelassenen Handys können ei-
nen Alarm der Innenraumüberwachung auslösen, da die Sensoren auf die
Bewegungen und Vibrationen im Inneren des Fahrzeugs reagieren.
● Wenn bei Aktivierung der Diebstahlwarnanlage noch eine der Türen oder
die Heckklappe offen ist, wird nur die Alarmanlage aktiviert. Nur wenn alle
Türen (einschl. der Heckklappe) geschlossen sind, werden auch die Innen-
raumüberwachung und der Abschleppschutz aktiviert.