Nachträglicher Einbau
Nachträglicher Einbau von
elektrischen/elektronischen
Geräten
Nachträglich eingebaute elektrische
oder elektronische Geräte, welche die
Kontrolle des Fahrers über das Fahrzeug
beeinflussen können, müssen eine Typge-
nehmigung besitzen und mit dem e-Zei-
chen gekennzeichnet sein.
Frequenzbereich (Band)
Kurzwelle (<50 MHz)
Wellenlänge 2 m
Wellenlänge 0,7 m
Wellenlänge 0,25 m = D + E Netz
11-12 Erklärliches
Der Einbau von mobilen Telefonen und
Funkgeräten mit der unten aufgeführten
maximalen Sendeleistung wird von der
smart GmbH genehmigt, wenn der Einbau
fachgerecht erfolgt und eine reflexions-
frei angepasste Außenantenne verwendet
wird.
maximale
Sendeleistung (Watt)
100
50
35
10
>Hinweis!
Werden im Fahrzeug elektrische/elektro-
nische Geräte betrieben, die nicht ent-
sprechend den oben genannten Einbau-
bedingungen eingebaut wurden, kann die
Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlö-
schen (EU-Direktive 95/54/EG).