6.8.2
Einstellung der Funktionsparameter
Allgemeines
Konventionelle
Übertragung
Digitale
Übertragung
Voraussetzungen
beim Erdkurz-
schlussschutz
7SA6 Handbuch
C53000-G1100-C156-2
Signalübertragungsverfahren mit Erdkurzschlussschutz (wahlweise)
Der Signalübertragungszusatz für Erdkurzschlussschutz ist nur wirksam, wenn er bei
der Projektierung auf eines der möglichen Verfahren eingestellt wurde (Adresse 132).
Abhängig von dieser Projektierung erscheinen hier nur die Parameter, die für das ge-
wählte Verfahren von Belang sind. Wird der Signalübertragungszusatz nicht benötigt,
lautet Adresse 132 EF SIGNAL = nicht vorhanden. Wenn eine Wirkschnittstelle
vorhanden ist, wird unter der Adresse 132 EF SIGNAL der zusätzliche Einstelltext
Richtvgl mit WS eingeblendet.
Für konventionelle Übertragungsstrecken sind folgende Verfahren möglich:
− Richtungsverg.= Richtungsvergleichsverfahren, wie in Abschnitt 6.8.1.1 be-
− Unblocking
= Richtungsunblockverfahren, wie in Abschnitt 6.8.1.2 be-
− Blocking
= Richtungsblockierverfahren, wie in Abschnitt 6.8.1.3 be-
Unter Adresse 3201 SIGNALZUSATZ kann die Verwendung eines Signalverfahrens
Ein- oder Ausgeschaltet werden.
Soll das Signalverfahren an einer Leitung mit drei Enden eingesetzt werden, muss un-
ter Adresse 3202 ANSCHLUSS = Dreienden eingestellt werden, ansonsten bleibt es
bei Zweienden.
Für die digitale Übertragung mittels Wirkschnittstelle ist das folgende Verfahren mög-
lich:
− Richtungsvergleich Richtungsvergleichsverfahren, wie in Abschnitt 6.8.1.1
Unter Adresse 3201 SIGNALZUSATZ wählen Sie das entsprechende Verfahren aus.
Hier kann die Verwendung eines Signalverfahrens Ein- oder Ausgeschaltet werden.
Die Adresse 3202 ANSCHLUSS ist in diesem Fall nicht relevant. Der Erdfehlerrich-
tungsvergleich über die Wirkschnittstelle ist nur dann wirksam, wenn bei allen Geräten
der Konstellation der Parameter 132 EF SIGNAL auf Richtvgl mit WS gewählt
wurde.
Bei den Vergleichsverfahren ist unbedingt zu beachten, dass ein äußerer Erdkurz-
schluss (durchfließender Erdkurzschlussstrom) an beiden Leitungsenden erkannt
wird, um bei den Freigabeverfahren ein fehlerhaftes Echo zu vermeiden bzw. beim
Blockierverfahren das Blockiersignal zu gewährleisten. Wenn bei einem Erdkurz-
schluss gemäß Bild 6-87 der Schutz in B den Fehler nicht erkennt, würde dies als ein-
seitig von A gespeister Fehler interpretiert (Echo von B bzw. kein Blockiersignal von
B), was zur fehlerhaften Auslösung in A führen würde. Deshalb verfügt der Erdkurz-
schlussschutz über eine Erdstromstufe 3I0> SIG.ZUS. (Adresse 3105). Diese
muss empfindlicher eingestellt werden als die mit Signalübertragung arbeitende Erd-
stromstufe, und zwar um so niedriger, je größer der kapazitive Erdstrom (I
6-87) ist. Meist sind bei Freileitungen 70 % bis 80 % der Erdstromstufe adäquat. Bei
Kabeln oder sehr langen Freileitungen, wenn die kapazitiven Ströme im Erdkurz-
schlussfall die gleiche Größenordnung wie die Erdkurzschlussströme aufweisen, soll-
te man auf die Echofunktion verzichten oder sie nur bei offenem Leistungsschalter be-
treiben; das Blockierverfahren sollte dann überhaupt nicht angewendet werden. Diese
Einstellung ist nur mittels DIGSI
schrieben,
schrieben,
schrieben.
beschrieben.
®
4 unter „Weitere Parameter" möglich.
in Bild
EC
6-151