8
BEDIENUNG
8
Bedienung
8.1
Statusmeldungen der Hauptmodule FX3-CPUx
104
B E T R I E B S A N L E I T U N G | Flexi Soft Modulare Sicherheits-Steuerung
Zu den Positionen der LEDs am Hauptmodul FX3-CPU0
Zu den Positionen der LEDs an den Hauptmodulen FX3-CPU1 und FX3-CPU2
Abbildung 29, Seite
54.
Zu den Positionen der LEDs am Hauptmodul FX3-CPU3
Anzeigen der LED MS (alle Hauptmodule)
Tabelle 76: Anzeigen der LED MS
LED MS
Bedeutung
Versorgungsspannung
o
außerhalb des gültigen
Bereichs
Selbsttest wird durchgeführt
Ö Rot/grün
(1 Hz)
oder das System wird initiali‐
siert.
System im Zustand Stopp
Ö Grün
(1 Hz)
Identifizieren (z. B. für
Ö Grün
Flexi Link)
(2 Hz)
System im Zustand Run
O Grün
Ö Rot
Ungültige Konfiguration
(1 Hz)
Schwerwiegender Fehler im
Ö Rot
System, vermutlich in diesem
(2 Hz)
Modul. Die Anwendung
wurde gestoppt. Alle Aus‐
gänge sind abgeschaltet.
O Rot
Schwerwiegender Fehler im
System, vermutlich in einem
anderen Modul. Die Anwen‐
dung wurde gestoppt. Alle
Ausgänge sind abgeschaltet.
siehe Abbildung 27, Seite
siehe Abbildung 30, Seite
Hinweise
Spannungsversorgung des Flexi-Soft-Systems ein‐
schalten und an den Anschlussklemmen A1 und
A2 des Hauptmoduls überprüfen.
Bitte warten ...
Die Applikation kann mithilfe der Konfigurations‐
software gestartet werden.
–
–
Modultyp und Modulversion von Hauptmodul und
Erweiterungsmodulen überprüfen, deren LED MS
Ö Rot/grün blinkt.
Ggf. Konfiguration anpassen.
Die Diagnosefunktion der Konfigurationssoftware
benutzen.
Spannungsversorgung abschalten und wieder ein‐
schalten.
Wenn auch bei mehrfacher Wiederholung der
Fehler nicht behoben ist, dieses Modul austau‐
schen.
Die Diagnosefunktion der Konfigurationssoftware
benutzen.
Spannungsversorgung abschalten und wieder ein‐
schalten.
Wenn auch bei mehrfacher Wiederholung der
Fehler nicht behoben ist, das Modul austauschen,
das Ö Rot (2 Hz) anzeigt. Zur Eingrenzung des
betroffenen Moduls ggf. auch die Diagnosefunk‐
tion der Konfigurationssoftware benutzen.
8012477/YWJ1/2017-10-25 | SICK
Irrtümer und Änderungen vorbehalten
53.
siehe
55.