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Sicherheit
Befähigte Person
Befähigte Person
Eine befähigte Person ist eine Fachkraft auf
dem Gebiet der Flurförderzeuge durch:
• eine erfolgreiche Ausbildung mindestens
als Servicetechniker für Flurförderzeuge
• mehrjährige berufliche Erfahrungen mit
Flurförderzeugen
Restrisiken
Trotz sorgfältigem Betrieb und Einhaltung
aller gültigen Normen und Vorschriften kann
nicht vollkommen ausgeschlossen werden,
dass im Umgang mit dem Schlepper noch
weitere Gefahren auftreten können.
Der Schlepper und die Zusatzausstattung
erfüllen die gültigen Sicherheitsvorschriften.
Restrisiken können jedoch nicht ausgeschlos-
sen werden, selbst wenn der Schlepper ord-
nungsgemäß benutzt wird und die Vorschrif-
ten gewissenhaft befolgt werden.
Selbst außerhalb der Gefahrenzonen des
Fahrzeugs selbst bestehen noch Restrisi-
ken. Personen, die sich in dem Bereich um
den Schlepper herum aufhalten, müssen äu-
ßerste Vorsicht walten lassen. Im Fall von
Funktionsstörungen, Zwischenfällen oder
Betriebsstörungen usw. müssen sie unver-
züglich reagieren.
Sie müssen über die mit dem Einsatz des
Fahrzeugs verbundenen Risiken informiert
sein.
Zusätzlich enthält diese Betriebsanleitung
noch weitere Sicherheitsrichtlinien.
Standsicherheit
Die Standsicherheit ist nur gewährleistet,
wenn der Schlepper gemäß den angegebe-
nen Empfehlungen verwendet wird.
Sie ist nicht garantiert bei:
Kurvenfahrten mit hoher Geschwindigkeit
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• Kenntnisse von Vorschriften zur Unfallver-
hütung
• Kenntnisse der relevanten nationalen
technischen Regeln.
Die befähigte Person kann den arbeitssiche-
ren Zustand von Flurförderzeugen beurteilen.
Restrisiken können sein:
Austritt von Betriebsstoffen nach Undichtig-
keiten oder Bruch von Leitungen, Schläu-
chen oder Behältern
Unfallgefahr beim Fahren durch ungünstige
Bodenverhältnisse wie Gefälle, Glätte,
Unebenheit oder bei schlechter Sicht usw.
Rutschgefahr besonders bei der Fahrt auf
nassen oder eisigen Oberflächen oder bei
Auslaufen von Betriebsstoffen.
Brandrisiko und Explosionsgefahr durch
Batterie und elektrische Spannungen
Gefahr durch menschliches Versagen
Gefahr durch Nichtbeachtung der Sicher-
heitsvorschriften
Risiko durch nicht reparierte Beschädigung
Risiko durch mangelnde Wartung und
Prüfung
Durch den Einsatz ungeeigneter Betriebs-
stoffe verursachtes Risiko.
Betriebsanleitung – 1191 801 15 00 DE – 06/2015