5.2.2 Brandschutztore und Schnelllauftore
In Anlagen mit automatischem Betrieb können Brandschutztore und Schnelllauftore
über den Zentralrechner gesteuert werden.
Z
Arbeitsanweisungen für Mitarbeiter sind in diesen Anlagen erforderlich, da die
Zustandsänderung der Brandschutztore und Schnelllauftore für Personen nicht
immer ersichtlich sind.
Nähert sich ein Flurförderzeug im automatischen Betrieb einem Brandschutztor oder
Schnelllauftor, wird eine Anforderung („Tor öffnen") an den Zentralrechner geschickt.
Wird die Rückmeldung („Tor offen") gesendet, kann das Flurförderzeug den
Sperrbereich der Brandschutztore oder Schnelllauftore passieren, ohne zu stoppen.
Z
Tritt ein Fehler bei der Übertragung vom oder zum Zentralrechner auf, ist aufgrund
der Ausstattung des Flurförderzeugs im automatischen Betrieb ein sicherer Halt
vor dem Tor gewährleistet. Gleiches gilt, wenn die Rückmeldung („Tor offen") nicht
gesendet oder empfangen wird.
HINWEIS
Blockierte Flurförderzeuge im Sperrbereich der Brandschutztore
Wird ein Flurförderzeug im automatischen Betrieb bei Feueralarm durch Hindernisse
vor dem Brandschutztor blockiert, kann das Flurförderzeug den Weg solange nicht
fortsetzen, wie das Hindernis den Fahrweg blockiert.
Der Sperrbereich vor den Brandschutztoren muss freigehalten werden.
Bei einem Feueralarm können Flurförderzeuge im automatischen Betrieb die
Brandschutztore noch passieren, wenn sich die Flurförderzeuge im Torbereich
befinden. Danach werden die Brandschutztore geschlossen.
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