WARNUNG!
Kollisionsgefahr beim Betrieb des Flurförderzeugs
Der Betrieb des Flurförderzeugs mit geöffneten Hauben und Abdeckungen kann zu
Kollisionen mit Personen und Gegenständen führen.
Flurförderzeug nur mit geschlossenen und ordnungsgemäß verriegelten Hauben
und Abdeckungen betreiben.
VORSICHT!
Brandgefahr durch Kurzschluss
Beschädigte Kabel können einen Kurzschluss verursachen und dadurch das
Flurförderzeug und die Batterie in Brand setzen.
Vor dem Schließen der Batteriehaube sicherstellen, dass die Batteriekabel nicht
beschädigt werden.
Festgestellte Mängel unverzüglich dem Vorgesetzten mitteilen.
Defektes Flurförderzeug kennzeichnen und stilllegen.
Flurförderzeug erst nach Lokalisierung und Behebung des Defekts wieder in
Betrieb nehmen
VORSICHT!
Quetschgefahr
Beim Schließen der Batteriehaube besteht Quetschgefahr.
Beim Schließen der Batteriehaube darf sich nichts zwischen Batteriehaube und
Flurförderzeug befinden.
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