Beschädigungen und Mängel
Beschädigungen und sonstige Mängel am Flurförderzeug oder Anbaugerät sind
sofort dem Vorgesetzten zu melden. Betriebsunsichere Flurförderzeuge (z. B.
abgefahrene Räder oder defekte Bremsen) dürfen bis zu ihrer ordnungsgemäßen
Instandsetzung nicht eingesetzt werden.
Reparaturen
Ohne Genehmigung und ohne besondere Ausbildung darf der Bediener keine
Reparaturen oder Veränderungen am Flurförderzeug durchführen. Auf keinen Fall
darf der Bediener Sicherheitseinrichtungen oder Schalter unwirksam machen oder
verstellen.
Bedienarten
Manueller Betrieb
Betriebsart, bei der die Bedienung des Flurförderzeugs durch den Bediener erfolgt.
Automatischer Betrieb
Betriebsart, die keine Einflussnahme durch den Bediener erfordert.
Gefahrenbereich
WARNUNG!
Unfall- / Verletzungsgefahr im Gefahrenbereich des Flurförderzeugs
Der Gefahrenbereich ist der Bereich, in dem Personen durch Fahr- oder
Hubbewegungen des Flurförderzeugs, seiner Lastaufnahmemittel oder der Last
gefährdet sind. Hierzu gehört auch der Bereich, der durch herabfallende Last oder
eine absinkende / herabfallende Arbeitseinrichtung erreicht werden kann.
Unbefugte Personen aus dem Gefahrenbereich weisen.
Bei Gefahr für Personen rechtzeitig ein Warnzeichen geben.
Verlassen unbefugte Personen trotz Aufforderung den Gefahrenbereich nicht, das
Flurförderzeug unverzüglich zum Stillstand bringen.
Sicherheitseinrichtungen, Warnschilder und Warnhinweise
Die
in
dieser
Warnschilder (siehe Seite 38) und Warnhinweise unbedingt beachten.
Z
Warn- und Hinweisschilder wie Tragfähigkeitsschilder, Anschlagpunkte und
Typenschilder müssen stets lesbar sein, ggf. sind sie zu erneuern.
80
Betriebsanleitung
beschriebenen
Sicherheitseinrichtungen,