AC500-S Sicherheitshandbuch, V1.0.1
Beim ersten Start der Sicherheits-CPU und nach einer Änderung
des Anwendungsprogramms oder der Konfiguration muss die Si-
cherheit des gesamten Systems mit einem kompletten Funktions-
test überprüft werden; dieser umfasst auch eine Überprüfung der
GEFAHR
korrekten Kodierung der Sicherheitsanwendung basierend auf den
Funktionsspezifikationen.
Das Sicherheitsprogramm muss mit den folgenden Angaben gekennzeichnet wer-
den: Projektname, Dateiname, Änderungsdatum, Titel, Autor, Version, Beschreibung
und CRC. Mithilfe des Menüpunktes "Online - Prüfe Bootprojekt der Steuerung" im
sicherheitsgerichteten CoDeSys kann man überprüfen, ob das Offline-Projekt vom
sicherheitsgerichteten CoDeSys und das Bootprojekt in der Sicherheits-CPU iden-
tisch sind.
Das Forcen der Variablen wird von der Sicherheits-CPU SM560-S unterstützt, aber
nur im DEBUG-Modus (nicht sicher); d. h. der Anwender ist voll für eventuelle Schä-
den aufgrund eines falschen Systemverhaltens im DEBUG-Modus (nicht sicher) ver-
antwortlich.
Das Forcen der Variablen in der Sicherheits-CPU SM560-S ist nur
gestattet, nachdem die schaltungsberechtigte Person für die Anla-
ge konsultiert wurde. Beim Forcen muss der entsprechende An-
wender sicherstellen, dass andere technische, organisatorische
und strukturelle Maßnahmen ergriffen werden, um eine ausrei-
GEFAHR
chende sicherheitstechnische Überwachung des Prozesses si-
cherzustellen.
In die Sicherheits-CPU SM560-S und PS501 Control Builder Plus ab V2.2.1 sind Si-
cherheitsfeatures als Schutzmechanismen eingebaut, die die ungewollte oder unau-
torisierte Änderung des Sicherheitssystems verhindern:
● Eine Änderung des Sicherheitsprogramms generiert eine neue Projekt-CRC-
Versionsnummer.
● Anwender müssen sich in der Sicherheits-CPU einloggen, um Zugriff auf die
Bedienfunktionen zu haben.
● Sicherheitsanforderungen und andere relevante Anwendungsnormen zum
Schutz vor Manipulationen müssen beachtet werden. Die Autorisierung der
Jegliche Vervielfältigung, Verwendung oder Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Genehmigung streng verboten.
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