Abnahme
Der Maschinenhersteller muss die Funktionsfähigkeit der verwendeten Sicherheitsfunktionen
prüfen und nachweisen.
Der Maschinenhersteller muss eine Person als Prüfer berechtigen, die aufgrund ihrer fach-
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lichen Ausbildung und ihrer Kenntnis der Sicherheitsfunktionen die Prüfung durchführen
kann.
Der Prüfer muss das Ergebnis der Prüfung jeder Sicherheitsfunktion in einem Prüfbericht
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dokumentieren und unterzeichnen.
Eine vollständige Prüfung umfasst:
Die Anlage einschließlich der Sicherheitsfunktionen dokumentieren:
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Übersichtsbild der Anlage erstellen.
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Anlage beschreiben.
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Sicherheitseinrichtungen beschreiben.
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Verwendete Sicherheitsfunktionen dokumentieren.
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Die Funktion der verwendeten Sicherheitsfunktionen prüfen.
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Prüfbericht erstellen:
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Funktionsprüfung dokumentieren.
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Parameter kontrollieren.
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Prüfbericht unterzeichnen.
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Anhang mit Messprotokollen erstellen:
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Protokolle zur Anlage
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Externe Aufzeichnungen
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Nach jeder Änderung muss der Prüfer die Prüfung wiederholen und die Ergeb-
nisse im Prüfbericht vermerken.
Wiederkehrende Prüfungen
Prüfen Sie in regelmäßigen Abständen den Ablauf der sicherheitsgerichteten Funktionen. Die
Risikoanalyse oder geltendes Regelwerk bestimmt die Zeitabstände zwischen den Prüfungen.
Gerätetausch
Tauschen Sie maximal ein sicheres Gerät vor der Wiederinbetriebnahme.
So tauschen Sie ein sicheres Gerät:
1. Die Kompatibilität der Geräte überprüfen.
2. Die Safety-Adresse einstellen.
3. Einen Funktionstest durchführen.
Bei Doppelachsen sicherstellen, dass die sicheren Parametersätze den richtigen
Achsen zugeordnet sind.
Funktionale Sicherheit
Abnahme
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