Lagerzeit eingefrorener Lebensmittel
Die Lagerfähigkeit von Lebensmitteln ist
selbst bei Einhaltung der vorgeschrie-
benen Temperatur von -18° C sehr un-
terschiedlich. Auch in eingefrorenen
Produkten finden stark verlangsamte
Abbauprozesse statt. Durch Luftsauer-
stoff kann z. B. Fett ranzig werden. Ma-
geres Fleisch kann daher ca. doppelt so
lange lagern wie fettes Fleisch.
Die angegebenen Lagerzeiten sind
Richtwerte für die Lagerdauer verschie-
dener Lebensmittelgruppen in der Ge-
frierzone.
Lebensmittelgrup-
pe
Speiseeis
Brot, Backwaren
Käse
Fisch, fett
Fisch, mager
Wurst, Schinken
Wild, Schwein
Geflügel, Rind
Gemüse, Obst
Kräuter
Bei handelsüblichen Tiefkühlerzeugnis-
sen ist die auf der Verpackung angege-
bene Lagerdauer entscheidend.
Lagerzeit
(Monate)
2 bis 6
2 bis 6
2 bis 4
1 bis 2
1 bis 5
1 bis 3
1 bis 12
2 bis 10
6 bis 18
6 bis 10
Gefrieren und Lagern
Gefriergut auftauen
Auf- oder angetaute Ware nicht wieder
einfrieren. Erst wenn Sie das Lebens-
mittel verarbeitet haben (kochen oder
braten), können Sie es erneut einfrie-
ren.
Gefriergut können Sie auftauen:
– im Mikrowellengerät
– im Backofen bei der Beheizungsart
„Heißluft" oder bei „Auftauen"
– bei Raumtemperatur
– in der Kühlzone (die abgegebene Käl-
te wird zum Kühlen der Lebensmittel
genutzt)
– im Dampfgarer
Flache Fleisch- und Fischstücke kön-
nen angetaut in die heiße Pfanne gege-
ben werden.
Fleisch- und Fischstücke (z. B. Hack-
fleisch, Hähnchen, Fischfilet) so auftau-
en, dass kein Kontakt zu anderen Le-
bensmitteln besteht. Fangen Sie das
Auftauwasser auf, und entsorgen Sie es
sorgfältig.
Obst kann bei Raumtemperatur sowohl
in der Packung als auch in einer zuge-
deckten Schüssel auftauen.
Gemüse kann im Allgemeinen in gefro-
renem Zustand in das siedende Wasser
gegeben oder in heißem Fett gedünstet
werden. Die Garzeit ist aufgrund der
veränderten Zellstruktur etwas kürzer
als bei Frischgemüse.
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