Lagerzeit eingefrorener Lebensmittel
Lebensmittel-
gruppe
Speiseeis
Brot, Backwaren
Käse
Fisch, fett
Fisch, mager
Wurst, Schinken
Wild, Schwein
Geflügel, Rind
Gemüse, Obst
Kräuter
Die angegebenen Lagerzeiten sind Richt-
werte.
Bei handelsüblichen Tiefkühlerzeugnis-
sen ist die auf der Verpackung angege-
bene Lagerdauer entscheidend.
Bei einer konstanten Gefrierzonentem-
peratur von -18 °C und einer entspre-
chenden Hygiene kann die maximale
Lagerzeit der Lebensmittel genutzt wer-
den und Lebensmittelabfälle werden
vermieden.
Lagerzeit
(Monate)
2 bis 6
2 bis 6
2 bis 4
1 bis 2
1 bis 5
1 bis 3
1 bis 12
2 bis 10
6 bis 18
6 bis 10
Gefrieren und Lagern
Gefriergut auftauen
Auf- oder angetaute Ware nicht wieder
einfrieren. Erst wenn Sie das Lebens-
mittel verarbeitet haben (kochen oder
braten), können Sie es erneut einfrie-
ren.
Gefriergut können Sie auftauen:
- im Mikrowellengerät
- im Backofen bei der Beheizungsart
„Heißluft" oder bei „Auftauen"
- bei Raumtemperatur
- in der Kühlzone (die abgegebene Käl-
te wird zum Kühlen der Lebensmittel
genutzt)
- im Dampfgarer
Flache Fleisch- und Fischstücke kön-
nen angetaut in die heiße Pfanne gege-
ben werden.
Fleisch- und Fischstücke (z. B. Hack-
fleisch, Hähnchen, Fischfilet) so auftau-
en, dass kein Kontakt zu anderen Le-
bensmitteln besteht. Fangen Sie das
Auftauwasser auf, und entsorgen Sie es
sorgfältig.
Obst kann bei Raumtemperatur sowohl
in der Packung als auch in einer zuge-
deckten Schüssel auftauen.
Gemüse kann im Allgemeinen in gefro-
renem Zustand in das siedende Wasser
gegeben oder in heißem Fett gedünstet
werden. Die Garzeit ist aufgrund der
veränderten Zellstruktur etwas kürzer
als bei Frischgemüse.
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