1. Sicherheitshinweise
1.25 Verpflichtungen des Betreibers
1.25.1 Ermittlung der Gefährdungen
Der Betreiber hat alle durch die Integration
in die sbergeordnete Maschine entstehen-
den Gefährdungen sowie die Gefährdungen
am Einsatzort der Maschine zu ermitteln
und die notwendigen Maßnahmen fsr die
Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu
treffen.
1.25.2 Explosionsschutzmaßnahmen
Der Betreiber stellt aufgrund einer ganz-
heitlichen Beurteilung des Arbeitsplatzes
sicher, dass die Arbeitsmittel und sämtliche
Installationsmaterialien fsr den Betrieb in
explosionsgefährdeten Bereichen geeignet
sind und so montiert, installiert und betrie-
ben werden, dass sie keinen Anlass fsr eine
Explosion geben.
Werden in explosionsgefährdeten Bereichen
Änderungen, Erweiterungen und/ oder Um-
gestaltungen vorgenommen, so trifft der
Betreiber die erforderlichen Maßnahmen,
damit diese Änderungen, Erweiterungen
oder Umgestaltungen die Mindestvorschrif-
ten des Explosionsschutzes erfsllen.
Der Betreiber
○ Dokumentiert die Maßnahmen zum
Explosionsschutz.
○ Kennzeichnet die explosionsgefährdeten
Bereiche.
○ Erarbeitet schriftliche
Betriebsanweisungen.
○ Trifft eine Auswahl geeigneter
Beschäftigter.
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○ Unterweist die Beschäftigten ausrei-
chend und angemessen bezsglich des
Explosionsschutzes.
○ Wendet ein Freigabesystem an fsr ge-
fährliche Tätigkeiten und fsr solche, die
durch Wechselwirkungen mit anderen
Arbeiten gefährlich werden können.
○ Fshrt erforderliche Prsfungen und Über-
wachungen durch.
○ Stellt sicher, dass ausschließlich Original-
Ersatzteile verwendet werden.
951-180-088-DE
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Version 01