1. Sicherheitshinweise
1.25 Verplichtungen des Betreibers
1.25.1 Ermittlung der Gefährdungen
○ Der Betreiber hat alle durch die Integ-
ration in die übergeordnete Maschine
entstehenden Gefährdungen sowie die
Gefährdungen am Einsatzort der Ma-
schine zu ermitteln und die notwendigen
Maßnahmen für die Sicherheit und den
Gesundheitsschutz zu treffen.
1.25.2 Explosionsschutzmaßnahmen
○ Der Betreiber stellt aufgrund einer ganz-
heitlichen Beurteilung des Arbeitsplatzes
sicher, dass die Arbeitsmittel und sämtli-
che Installationsmaterialien für den Be-
trieb in explosionsgefährdeten Bereichen
geeignet sind und so montiert, installiert
und betrieben werden, dass sie keinen
Anlass für eine Explosion geben.
○ Werden in explosionsgefährdeten Berei-
chen Änderungen, Erweiterungen und/
oder Umgestaltungen vorgenommen,
so trifft der Betreiber die erforderlichen
Maßnahmen, damit diese Änderungen,
Erweiterungen oder Umgestaltungen
die Mindestvorschriften des Explosions-
schutzes erfüllen.
Der Betreiber
○ dokumentiert die Maßnahmen zum
Explosionsschutz
○ kennzeichnet die explosionsgefährdeten
Bereiche
○ erarbeitet schriftliche
Betriebsanweisungen
○ trifft eine Auswahl geeigneter
Beschäftigter
○ unterweist die Beschäftigten ausrei-
chend und angemessen bezüglich des
Explosionsschutzes
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○ wendet ein Freigabesystem an für ge-
fährliche Tätigkeiten und für solche, die
durch Wechselwirkungen mit anderen
Arbeiten gefährlich werden können
○ führt erforderliche Prüfungen und Über-
wachungen durch
○ stellt sicher, dass ausschließlich Original-
Ersatzteile verwendet werden
951-180-073-DE
DE
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Version 04