DE
13.
Stilllegung, Entsorgung
13.1 Vorübergehende Stilllegung
Eine vorsbergehende Stilllegung erfolgt
durch:
○ Ausschalten der sbergeordneten
Maschine
○ Lösen der Spannungsversorgung am
Produkt
13.2 Endgültige Stilllegung, Demontage
Die endgsltige Stillegung und Demontage
des Produktes ist durch den Betreiber fach-
gerecht zu planen und unter Beachtung aller
einzuhaltenden Vorschriften durchzufshren.
951-180-088-DE
Version 01
13.3 Entsorgung
Länder innerhalb der Europäischen Union
Abfälle sollten nach Möglichkeit vermieden
oder minimiert werden. Die Entsorgung von
mit Schmierstoff kontaminierten Produkten
muss unter Einhaltung der Umweltschutz-
anforderungen und Abfallbeseitigungs-
vorschriften sowie den Anforderungen der
örtlichen Behörden sber ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen erfolgen.
Verantwortlich fsr die konkrete
Einstufung ist der Abfallerzeuger,
da der Europäische Abfallkatalog
fsr gleiche Abfälle unterschiedli-
cher Herkunft verschiedene Ent-
sorgungsschlsssel vorsieht.
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13. Stillegung, Entsorgung
Elektrische Komponenten
sind gemäß WEEE-Richtlinie
2012/19/EU zu entsorgen bzw.
zu recyclen.
Teile aus Kunststoff oder Metall
können sber den Gewerbemsll
entsorgt werden.
Länder außerhalb der Europäischen
Union
Entsorgung erfolgt gemäß den jeweils
geltenden Gesetzen und Vorschriften des
Landes.