9.4.1
Potenzialausgleich
Potenzialunterschiede können bei räumlich voneinander entfernten Anlageteilen auftreten, wenn
diese
von unterschiedlichen Versorgungen gespeist werden.
beidseitig aufgelegte Leitungsschirme besitzen, die an unterschiedlichen Anlagenteilen geerdet
werden.
Zum Potenzialausgleich muss eine Potenzialausgleichsleitung gelegt werden.
Eine Potenzialausgleichsleitung muss folgende Merkmale aufweisen:
Kleine Impedanz. Bei beidseitig aufgelegten Leitungsschirmen muss die Impedanz der Aus-
gleichsleitung erheblich kleiner sein als die der Schirmverbindung (höchstens 10% der Impedanz
der Schirmverbindung).
Die Ausgleichsleitung muss bei einer Länge unter 200 m mindestens einen Querschnitt von 16
mm
25 mm
Die Ausgleichsleitung muss aus Kupfer oder verzinktem Stahl bestehen.
Sie muss großflächig mit dem Schutzleiter bzw. der Erdung verbunden und gegen Korrosion
geschützt werden.
Ausgleichsleitung und Signalleitung sollten möglichst dicht nebeneinander verlegt werden, d. h.
die eingeschlossene Fläche sollte möglichst klein sein.
9.4.2
Beschaltung von Induktivitäten
Bei induktiven Lasten empfiehlt sich eine Schutzbeschaltung direkt an der Last.
9.4.3
Schutz gegen elektrostatische Entladung
2020/09
2
aufweisen. Beträgt die Leitungslänge mehr als 200 m, so ist ein Querschnitt von mindestens
2
erforderlich.
ACHTUNG
Freiliegende metallische Kontakte
Sachschäden durch elektrostatische Entladung
† Berührung der metallischen Anschlüsse mit bloßen Händen vermeiden
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