Richtlinien für die elektrische Installation
8.4.1
Potenzialausgleich
Potenzialunterschiede können bei räumlich voneinander entfernten Anlageteilen auftreten, wenn
diese
von unterschiedlichen Versorgungen gespeist werden.
beidseitig aufgelegte Leitungsschirme besitzen, die an unterschiedlichen Anlagenteilen geerdet
werden.
Zum Potenzialausgleich muss eine Potenzialausgleichsleitung gelegt werden.
Anschaltung A
B
A
Bezugspotenzial
Abb. 30: Potenzialausgleich
Eine Potenzialausgleichsleitung muss folgende Merkmale aufweisen:
Kleine Impedanz. Bei beidseitig aufgelegten Leitungsschirmen muss die Impedanz der Ausgleichs-
leitung erheblich kleiner sein als die der Schirmverbindung (höchstens 10% der Impedanz der
Schirmverbindung).
Die Ausgleichsleitung muss bei einer Länge unter 200 m mindestens einen Querschnitt von 16 mm
aufweisen. Beträgt die Leitungslänge mehr als 200 m, so ist ein Querschnitt von mindestens 25 mm
erforderlich.
Die Ausgleichsleitung muss aus Kupfer oder verzinktem Stahl bestehen.
Sie muss großflächig mit dem Schutzleiter bzw. der Erdung verbunden und gegen Korrosion
geschützt werden.
90
3
0
5
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8
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Potenzialausgleichsleitung
Hans Turck GmbH & Co. KG | T +49 208 4952-0 | F +49 208 4952-264 | more@turck.com | www.turck.com
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0
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Schirm
Anschaltung B
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B
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A
Bezugspotenzial
2
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