Anforderungen an den Aufstellort
5. Anforderungen an den Aufstellort
5.1 Empfohlener Platzbedarf
5.2 Anforderungen an den Aufstellort
5.3 Betrieb in üblichen Aufstellräumen
5.4 Abstände zum Gerät
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Durch die platzsparende Montage von BRÖTJE Öl- und Gas-Brennwertgeräten wird nur wenig
Raum benötigt. So sind BRÖTJE Öl- und Gas-Brennwertgeräte universell bei der Altbausanierung
sowie auch für die Installation im Neubau geeignet.
Hinweis:
Für eine handwerksgerechte Platzplanung können die Installationsmaße des Geräts dem Kapitel
4 „Technische Angaben" entnommen werden.
Bei der Auswahl der idealen Installationsposition alle gesetzlichen Vorgaben und den vom Gerät
benötigten Raumbedarf berücksichtigen.
Das Gerät auf festem, tragfähigem Untergrund installieren, der das Gewicht des mit Wasser be-
füllten Geräts und der gesamten Ausrüstung tragen kann.
Bei der Wahl des Aufstellungsorts des Heizkessels die zulässige Position der Abgasableitungsöff-
nungen und der Luftansaugöffnungen berücksichtigen.
Fremdstoffe und ungünstige Umweltfaktoren in der Verbrennungszuluft können das Brenn-
wertgerät stören oder schädigen. Sind die Fremdstoffe durch Gebrauch oder Lagerung in der
Verbrennungsluft des Aufstellraums enthalten oder soll die Installation in Räumen mit hoher
Feuchtigkeit oder starkem Staubanfall ausgeführt werden, ist nur die raumluftunabhängige Be-
triebsweise zulässig.
Bei der Installation von BRÖTJE Brennwertgeräten unter diesen Bedingungen ist zwingend die
DIN 50929 (Korrosionswahrscheinlichkeit metallischer Werkstoffe bei äußerer Korrosionsbelas-
tung) zu beachten. Weiterhin ist zu beachten, dass unter aggressiven Atmosphären auch die ge-
räteexternen Installationen angegriffen werden können.
Dazu zählen insbesondere Aluminium-, Messing- und Kupferinstallationen. Diese müssen ge-
mäß DIN 30672 mit kunststoffbeschichteten Rohren errichtet werden. Armaturen, Rohrverbin-
dungen und Formstücke sind durch Schrumpfschläuche der Beanspruchungsklassen B und C
entsprechend herzustellen.
Neben den allgemeinen Regeln der Technik sind insbesondere Verordnungen der Bundesländer,
wie Feuerungs- und Bauordnung sowie die Heizraumrichtlinien, zu beachten. Der Aufstellort ist
insbesondere mit Rücksicht auf die Führung der Abgasrohre zu wählen. Im Aufstellraum des
Brennwertgeräts muss ausreichend Platz für handwerksgerechte Installations- und Wartungsar-
beiten zur Verfügung stehen.
Abstand zum Brennstoffbehälter: Bei dieser Feuerstätte wird eine maximale Oberflächentempe-
ratur von 40 °C nicht überschritten. Es genügt daher ein Mindestabstand von 0,1 m zwischen
Feuerstätte und Brennstoffbehälter.
BOK 19/24
7685596-03 08.19