Planungshinweise
6.9 Vorschriften zur Kondenswasser-Neutralisation
6.10 BRÖTJE Kondenswasser-Neutralisationseinrichtung
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flussleitung zugeführt. Weiterhin muss vor Installation geprüft werden, inwiefern die vorhande-
ne Abflussleitung für die Ableitung von saurem Kondenswasser geeignet ist.
Folgende Materialien sind für das Abführen von Kondenswasser geeignet:
- Steinzeugrohre
- PVC-Hart-Rohr nach DIN 19534, Teil 3
- PVC-Rohr nach DIN 19538, Teil 10
- PE-HD-Rohr nach DIN 19535, Teil 1 und 2
- PE-HD-Rohr nach DIN 19537, Teil 1 und 2
- PP-Rohr nach DIN 19560, Teil 10
- ABS/ASA-Rohr nach DIN 19561, Teil 10
- Gussrohre nach DIN 19522 mit Innenemaillierung oder Beschichtung
- nicht rostende Stahlrohre mit bauaufsichtlichem Prüfbescheid
- Borosilicatglas-Rohre mit bauaufsichtlichem Prüfbescheid
Falls die vorhandene Abwasserleitung nicht für den Betrieb mit einem Öl-Brennwertgerät geeig-
net ist, muss vor Einleitung in das Abwassersystem eine Neutralisation vorgenommen werden.
Das während des Heizbetriebs sowohl im Brennwertkessel als auch in der Abgasleitung anfal-
lende Kondenswasser ist über eine geeignete Neutralisationsanlage (als Zubehör lieferbar) ab-
zuleiten.
Entsprechend dem Arbeitsblatt DWA A251 „Kondensate aus Brennwertkesseln" wird eine Neu-
tralisation erst ab einer Nennwärmebelastung von 200 kW gefordert. Bitte beachten Sie das Ar-
beitsblatt A251.
Dennoch kann es vorkommen, dass regional durch die Wasserbehörden eine Neutralisation ge-
fordert wird. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig vor der Installation mit den kommunalen Be-
hörden in Verbindung zu setzen, um sich über die örtlichen Bestimmungen zu informieren.
Weiterhin kann eine Neutralisation des Kondenswassers erforderlich sein, wenn Abwasserrohre
nicht säurebeständig sind und eine ausreichende Vermischung (Neutralisation) mit anderen Ab-
wässern nicht gewährleistet werden kann.
BRÖTJE bietet, entsprechend der Geräteleistung, verschiedene Neutralisationseinrichtungen als
Zubehör an, siehe Kapitel 11 „Kondenswasser-Neutralisation."
Die Neutralisationseinrichtung muss zwischen Öl-Brennwertgerät und Anschluss an die Abwas-
serleitung montiert werden, sodass nur pH-neutrales Wasser in das Abflussrohr entlassen wird.
Sie kann unterhalb des Öl-Brennwertgeräts auf dem Boden bzw. auch im Gerät installiert wer-
den. Über die Nachfüllanzeige kann der Grad der Füllung überprüft werden.
Die Kondenswasserableitung zum Kanalanschluss muss einsehbar sein. Das Kondenswasser
muss frei in einen Trichter ablaufen können. Zwischen Trichter und Abwassersystem muss ein
kanalseitiger Geruchsverschluss installiert werden. Eine Probeentnahme sollte möglich sein.
Falls der Öl-Brennwertkessel unterhalb der Abwasser-Rückstauebene eingebaut wird, muss eine
Kondenswasser-Hebepumpe eingesetzt werden.
Die Neutralisationseinrichtungen müssen mindestens einmal jährlich überprüft werden. Da die
Kondenswassermenge je nach Anlagenbedingungen sehr unterschiedlich sein kann, ist nach der
Inbetriebnahme der Heizungsanlage zunächst eine Kontrolle in kürzeren Zeitabständen zu em-
pfehlen.
Die Wirksamkeit des Neutralisationsgranulats wird mithilfe von pH-Indikatorstäbchen kontrol-
liert, welche mit dem ablaufenden Kondenswasser benetzt werden.
Das Abwasser soll einen pH-Wert von mindestens 6,5 haben. Ein pH-Wert unter 6,5 weist auf
eine Erschöpfung des Neutralisationsmittels hin, dann ist eine Nachfüllung mit dem als Zubehör
erhältlichen Granulat erforderlich, siehe Kapitel .
Das Neutralisationsgranulat besteht aus Magnesiumoxid und ist ökologisch unbedenklich.
Sowohl Rückstände als auch unverbrauchtes Material können als Hausmüll oder zusammen mit
Bauschutt entsorgt werden.
BOK 19/24
7685596-03 08.19