2
Sicherheit
2.1 Kennzeichnung von Hinweisen
in der Betriebsanleitung
Die in dieser Betriebsanleitung enthaltenen Sicher-
heitshinweise, die bei Nichtbeachtung Gefährdungen
für Personen hervorrufen können, sind mit allgemei-
nen Gefahrensymbol gekennzeichnet:
Sicherheitszeichen nach DIN 4844 - W9
Allgemeine Funktionshinweise sind wie folgt gekenn-
zeichnet:
Direkt an der Maschine angebrachte Hinweise müs-
sen unbedingt beachtet und in vollständig lesbarem
Zustand gehalten werden.
2.2 Personalqualifikation und
-schulung
Der Selbstfahrende Großflächenmäher Big M darf nur
von Personen benutzt, gewartet und instandgesetzt
werden, die hiermit vertraut und über die damit ver-
bundenen Gefahren unterrichtet sind. Verantwor-
tungsbereich, Zuständigkeit und die Überwachung
des Personals müssen durch den Betreiber genau
geregelt sein. Liegen bei dem Personal nicht die
notwendigen Kenntnisse vor, so ist dieses zu schulen
und zu unterweisen. Weiterhin ist durch den Betreiber
sicherzustellen, daß der Inhalt der Betriebsanleitung
durch das Personal voll verstanden wird.
Instandsetzungsarbeiten, die nicht in dieser Betriebs-
anleitung beschrieben sind, dürfen nur von autorisier-
ten Fachwerkstätten durchgeführt werden.
2.3 Gefahren bei Nichtbeachtung
der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann
sowohl eine Gefährdung für Personen als auch für
Umwelt und Maschine zur Folge haben. Die Nichtbe-
achtung der Sicherheitshinweise kann zum Verlust
jeglicher Schadenersatzansprüche führen.
Im einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise
folgende Gefährdungen nach sich ziehen:
– Gefährdung von Personen durch nicht abgesicher-
te Arbeitsbereiche
– Versagen wichtiger Funktionen der Maschine
– Versagen vorgeschriebener Methoden zur War-
tung und Instandhaltung
– Gefährdung von Personen durch mechanische und
chemische Einwirkungen
– Gefährdung der Umwelt durch Leckage von
Hydrauliköl
2.4 Sicherheitsbewußtes Arbeiten
Die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten
Sicherheitshinweise, die bestehenden Vorschriften zur
Unfallverhütung sowie eventuelle interne Arbeits-,
Betriebs- und Sicherheitsvorschriften des Betreibers
sind zu beachten.
Die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
der zuständigen Berufsgenossenschaften sind bin-
dend.
Sicherheit
II - 1