4.0
Die Funktionsüberprüfung
Laut DVGW-Arbeitsblatt G 465/IV sind Prüfungen, Kontrollen sowie
Inspektionen an den Geräten erforderlich.
In Abschnitt 5 "Kontrolle und Prüfung der Geräte" wird gefordert,
"die für die Überwachung ... eingesetzten ... Gasmeßgeräte vor
dem Einsatz ... einer Kontrolle zu unterziehen".
Hierzu zählen die Nullpunkt- und Anzeigen-Kontrolle.
In Abschnitt 6.1 "Inspektionen" sind diese "je nach Einsatzhäufigkeit
... mindestens ... einmal ... jährlich durchzuführen".
Hierzu gehören u.a. die Nullpunkt-Kontrolle und die Überprüfung
der Anzeige-Empfindlichkeit.
Die Ergebnisse sind zu dokumentieren.
Zur Durchführung der Funktionsüberprüfung werden benötigt:
- das aufgeladene EX-TEC® PM 300,
- die Prüfeinrichtung SPE (Abb. C),
- der Adapterkopf und
- ein Testgas 2,20 Vol.% Methan in synthetischer Luft.
Abb. C Prüfeinrichtung SPE
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Zur Überprüfung von
Gasmeßgeräten mit Pumpe
gemäß DVGW-Richtlinie
G 465/IV
Betriebsanleitung der
Geräte beachten!
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