4.0
Die Funktionsüberprüfung
In regelmäßigen Abständen sind Prüfungen der Digitalanzeige
und der Alarmauslösung durchzuführen, siehe hierzu die Auflagen
im Bericht über die Eignungsuntersuchung IBS/PFG-Nr. 41300893
der DMT - Gesellschaft für Forschung und Prüfung mbH, Fachstelle
für Sicherheit - Prüfstelle für Grubenbewetterung (PFG).
Laut DVGW-Arbeitsblatt G 465/IV sind Prüfungen, Kontrollen
sowie Inspektionen an den Geräten erforderlich.
In Abschnitt 5 "Kontrolle und Prüfung der Geräte" wird gefordert,
"die für die Überwachung ... eingesetzten ... Gasmeßgeräte vor
dem Einsatz ... einer Kontrolle zu unterziehen".
Hierzu zählen die Nullpunkt- und Anzeigen-Kontrolle.
In Abschnitt 6.1 "Inspektionen" sind diese "je nach Einsatzhäufigkeit
... mindestens ... einmal ... jährlich durchzuführen".
Hierzu gehören u.a. die Nullpunkt-Kontrolle und die Überprüfung
der Anzeige-Empfindlichkeit.
Die Ergebnisse sind zu dokumentieren.
Zur Durchführung der Funktionsüberprüfung werden benötigt:
- das aufgeladene
- die Prüfeinrichtung
- der Adapterkopf und
- ein Testgas 2,20 Vol.% Methan in synthetischer Luft
Abb. C Prüfeinrichtung
16
(entspricht 50 % UEG).
1
2
,
(Abb. C),
Zur Überprüfung von
Gasmeßgeräten mit Pumpe
gemäß DVGW-Richtlinie
G 465/IV
Betriebsanleitung der
Geräte beachten!
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