1.1
Allgemeines im Umgang mit Batterien
WARNUNG!
Unfall- und Verletzungsgefahr im Umgang mit Batterien
Die Batterien enthalten gelöste Säure, die giftig und ätzend ist. Kontakt mit
Batteriesäure unbedingt vermeiden.
uAlte Batteriesäure vorschriftgemäß entsorgen.
uBei Arbeiten an den Batterien muss unbedingt Schutzkleidung und Augenschutz
getragen werden.
uKeine Batteriesäure auf die Haut, Kleidung oder in die Augen kommen lassen, ggf.
Batteriesäure mit reichlich sauberem Wasser ausspülen.
uBei Personenschäden (z.B. Haut- oder Augenkontakt mit Batteriesäure) sofort
einen Arzt aufsuchen.
uVerschüttete Batteriesäure sofort mit reichlich Wasser neutralisieren.
uEs dürfen nur Batterien mit geschlossenem Batterietrog verwendet werden.
uDie gesetzlichen Vorschriften beachten.
WARNUNG!
Unfallgefahr durch Verwendung ungeeigneter Batterien
Batteriegewicht
Standsicherheit
Batterieausstattung ist nur mit Zustimmung des Herstellers zulässig, da durch den
Einbau von kleineren Batterien Ausgleichsgewichte notwendig sind. Nach dem
Wechsel bzw. Einbau der Batterie ist diese auf festen Sitz im Batterieraum des
Flurförderzeugs zu prüfen.
Vor allen Arbeiten an den Batterien muss das Flurförderzeug gesichert abgestellt
werden (siehe Seite 184).
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und
-abmessungen
und
Tragfähigkeit
haben
erheblichen
des
Flurförderzeugs.
Einfluss
auf
die
Ein
Wechsel
der