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Personenschutzsystem (o)
7.1
Funktion des Personenschutzsystems (PSS)
Das in das Flurförderzeug integrierte Personenschutzsystem dient dem Schutz von
Personen. Beim Einsatz von Flurförderzeugen in Lagersystemen, bei denen der
gleichzeitige Aufenthalt von Fußgängern und anderen Flurförderzeugen im
Schmalgang
Personenschutzsystem (PSS) eingesetzt.
Z
Das Personenschutzsystem erfüllt die Anforderungen gemäß BGV D 27, §28 Abs.2,
die DIN 15185, Teil 2 Punkt 3.13. Das Personenschutzsystem entspricht der ISO
13849 PXF Level D zur Personen- bzw. Hinderniserkennung. Der Sicherheits-
Laserscanner entspricht der Laserschutzklasse 1. Zusätzliche Maßnahmen zur
Abschirmung der Laserstrahlung sind nicht erforderlich (augensicher).
Der Laserscanner entspricht den Normen CDRH 21,CFR 1030.10 sowie der DIN EN
60825:2001.
WARNUNG!
Vorsicht – wenn andere als die in den oben genannten Normen und Richtlinien
angegebenen
Verfahrenshinweise ausgeführt werden, kann dies zu gefährlicher Strahlexposition
führen!
Für Einbau und Verwendung des Sicherheits-Laserscanners sowie für die
Inbetriebnahme
nationalen und internationalen Rechtsvorschriften, insbesondere:
– die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
– die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 89/655/EWG
– die Unfallverhütungsvorschriften / Sicherheitsregeln
– sonstige relevante Sicherheitsvorschriften
Z
Hersteller und Bediener der Maschine, an der der Sicherheits-Laserscanner
verwendet wird, müssen alle geltenden Sicherheitsvorschriften / -regeln in eigener
Verantwortung mit der für sie zuständigen Behörde abstimmen und einhalten.
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bestimmungsgemäß
Bedienungs-
oder
und
wiederkehrende
nicht
gestattet
Justiereinrichtungen
technische
Überprüfungen
ist,
wird
benutzt
oder
andere
gelten
das
die