8.12
Arbeitsbühne (o)
In der Betriebsanleitung des Flurförderzeugs ist im Kapitel E Abschnitt
„Sicherheitsbestimmungen für den Betrieb desFlurförderzeugs" unter Punkt „Verbot
der Nutzung durch Unbefugte" eine Mitnahme (Fahren / Heben / Senken) von
einer oder mehreren Personen auf dem Lastaufnahmemittel grundsätzlich verboten.
Ist das Flurförderzeug für den Einsatz mit einer abnehmbaren, zugelassenen
Arbeitsbühne ausgestattet, ist in besonderen Ausnahmefällen die Mitnahme einer
vom Betreiber beauftragten Person innerhalb der Arbeitsbühne gestattet.
VORSICHT!
Die Arbeitsbühne ist nur für eine Person zugelassen.
uSoll eine zusätzliche zweite Person in der Arbeitsbühne mitgenommen werden,
muss die Arbeitsbühne mit einer zusätzlichen Zweihandbedienung ausgestattet
sein.
Der Betreiber / Fahrer hat die in der Arbeitsbühne mitfahrende(n) Person(en) in die
zusätzliche
hinzuweisen.
Beispiel: Während des Fahren oder Heben / Senken nicht über die Arbeitsbühne
hinauslehnen.
Z
Während
Betrieb
Hydraulikgeschwindigkeiten möglich.
WARNUNG!
Der Einsatz von Arbeitsbühnen wird durch nationales Recht geregelt. In einzelnen
Staaten kann der Einsatz von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen untersagt sein.
Diese Rechtsprechung beachten. Nur wenn die Rechtssprechung im Einsatzland die
Verwendung von Arbeitsbühnen gestattet, ist diese freigegeben.
uVor dem Einsatz nationale Aufsichtsbehörde befragen.
WARNUNG!
Absturzgefahr durch ungeeignete Arbeitsbühne
Die Verwendung von nicht für dieses Flurförderzeug zugelassen Arbeitsbühnen ist
verboten. Ungeeignete Arbeitsbühnen können während des Betriebes mit dem
Flurförderzeug von dem Lastaufnahmemittel rutschen und abstürzen.
uNur vom Betreiber freigegebene Arbeitsbühnen verwenden.
uDie Arbeitsbühne muss während des Einsatzes mechanisch und elektrisch mit
dem Flurförderzeug verbunden sein.
Z
Wartungsintervalle sind in der Betriebsanleitung im Abschnitt „Wartung, Inspektion
und Wechsel auszutauschender Wartungsteile" beschrieben, siehe Seite 365.
Bedienung
der
Arbeitsbühne
mit
der
einzuweisen
Arbeitsbühne
sind
und
auf
Gefahren
nur
reduzierte
Fahr-/
301