4. Allgemeines
Abgasfühler
Kesselfrostschutzfunktionen
Anlagenfrostschutz
Verhalten bei Kesselstörungen
Notlaufeigenschaften
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Dieser Fühler muss immer vorhanden sein. Er wird ständig über-
wacht. Falls eine Unregelmäßigkeit vorliegt, wird der Brenner ge-
stoppt.
Sobald die Kesseltemperatur die Temperatur von 5°C unterschrei-
tet, löst der Kesselfrostschutz eine Inbetriebsetzung des Kessels
aus. Der Kessel wird dann bis auf eine Temperatur von 20°C aufge-
heizt.
Der Anlagenfrostschutz gewährleistet den Schutz der Anlage bei tie-
fen Außentemperaturen durch das Einschalten der Pumpen. Da-
durch erfolgt eine Umwälzung des im Heizsystem befindlichen Was-
sers. Je nach aktueller Außentemperatur kann sich ein Takten oder
ein permanentes Einschalten der Pumpen ergeben. Der Anlagen-
frostschutz ist ausschaltbar. (s. Parameter 555 b4)
Der Brennerbetrieb wird bei sicherheitsgefährdenden Störungen mit
anschließendem Gebläse- und Pumpennachlauf abgeschaltet. Jede
Störung hat einen eigenen Fehlercode (s. Kap. 9.1 Fehlermeldun-
gen).
Falls die Sicherheit nicht beeinträchtigt wird, werden Notlaufeigen-
schaften wirksam; d.h. Funktionen, die von diesen Defekten nicht
betroffen sind, bleiben weiter wirksam.
Z.B.: - Bei defektem oder fehlendem Außentemperaturfühler wird
ohne dessen Funktion weitergeregelt.
- Bei defektem oder fehlendem Warmwasserfühler wird die
Warmwasserregelung abgeschaltet.
ProCon GWB 75