Kommunikationsprotokolle
6.3 IEC 60870-5-101 (Gemeinschaftsverkehr)
6.3
IEC 60870-5-101 (Gemeinschaftsverkehr)
Einleitung
6.3.1
Das IEC 60870-5-101 Protokoll ist ein genormtes serielles Übertragungsprotkoll zur Kommunikation mit
Gegenstellen im Gemeinschaftsverkehr (Master/Slave Prinzip; "Partyline").
Für CP-8050 stehen folgende Protokollfirmwares für IEC 60870-5-101 (Gemeinschaftsverkehr) zur Verfügung:
Firmware
UMPMI0
UMPSI0
Als Gemeinschaftsverkehr wird ein serielles Kommunikationsprotokoll bezeichnet bei dem eine Zentralstation
mit einer oder mehreren Unterstationen über eine Kommunikationsverbindung in einer Linien- oder Sternkon-
figuration verbunden sind. Der Datenverkehr wird durch die Zentralstation gesteuert.
Von der Zentralstation werden entweder Datentelegramme oder Stationsabfrage-Telegramme ausgesendet.
Daten von der Unterstation zur Zentralstation können nur als Antwort auf eine Stationsabfrage übertragen
werden.
Im Gemeinschaftsverkehr wird eine "unsymmetrische Übertragungsprozedur" verwendet. Das bedeutet das
die Zentralstation als Primärstation alle Nachrichtenübertragungen veranlasst, während die Unterstationen die
Sekundärstationen sind nur übertragen dürfen, wenn sie aufgerufen sind.
Der Gemeinschaftsverkehr benötigt nur ein "halbduplexes" Übertragungsmedium und kann in Mehrfach End-
End, Stern- oder Linienstruktur eingesetzt werden.
Die Zentralstation und die Unterstationen im Gemeinschaftsverkehr arbeiten mit einem Kommunikationspro-
tokoll gemäß IEC 60870-5-101. Die unterstützte Funktionalität (Interoperabilität) ist im Kapitel
operabilität IEC 60870-5-101 (UMPMI0, UMPSI0)
Funktionen
6.3.2
•
Serielle Kommunikationsprotokoll gemäß IEC 60870-5-101
•
Unsymmetrische Übertragung Master (Unbalanced transmission)
•
Unsymmetrische Übertragung Slave (Unbalanced transmission)
230
System
Standard und Funktion
CP-8050
IEC 60870-5-101 Unbalanced (Gemeinschaftsverkehr MASTER)
CP-8050
IEC 60870-5-101 Unbalanced (Gemeinschaftsverkehr SLAVE)
ersichtlich.
SICAM A8000 Serie, CP-8050, Handbuch
6.3.13 Inter-
DC8-025-2, Ausgabe 06.2018