Verschleißkontrolle der Bremsbeläge
(Abb. 49.1)
Zur Erleichterung der Bremsbelagkontrolle haben die
Beläge Verschleißmarken, so dass die Bremssättel
hierzu nicht abgenommen werden müssen. Auf einem
Bremsbelag, der sich in gutem Zustand befindet,
müssen diese am Reibmaterial angebrachten
Verschleißmarken noch gut erkennbar sein.
Die Bremsbeläge der Hinterradbremse müssen dann
ausgewechselt werden, wenn durch den Spalt zwischen
den Bremssattelhälften nur noch ca. 1 mm Reibmaterial
(Abb. 49.2) zu sehen ist.
Wichtig
Die Bremsbeläge bei einem Vertragshändler oder
einer Vertragswerkstatt austauschen lassen.
D
62
1 mm
MIN
Abb. 49.1
Abb. 49.2