Allgemeine Sicherheitshinweise
Absturzgefahr
Wurde das Fahrzeug nicht sachgemäß auf der Plattform abgestellt oder
wurden die vom Fahrzeughersteller angegebenen Hebepunkte verfehlt, so
kann es herabstürzen. Auch eine ungenügende Sicherung des Fahrzeugs
oder die beim Sichern entstehenden Bewegungen können einen Absturz
auslösen.
Daher ist Folgendes zu beachten:
Es muss sichergestellt sein, dass jeweils nur ein Fahrzeug auf der
Plattform befördert wird.
Befindet sich ein Fahrzeug auf der Plattform, so ist dessen Motor
abzustellen, ein Gang einzulegen und die Feststellbremse anzuziehen.
Solange die Aufnahmeplatten mit der Last abgesenkt werden, darf
sich keine Person im Gefahrenbereich befinden. Vor dem Betätigen
der Hebebühne hat sich der Bediener zu vergewissern, dass einer
Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist.
Sobald sich ein Fahrzeug auf der Hebebühne befindet sind alle
Aktivitäten, die eine extreme Gewichtsänderung am oder im Fahrzeug
zur Folge hätten, zu unterlassen.
Um Personenschäden zu vermeiden müssen im Falle eines Absturzes
der Bedienende sowie alle umstehenden Personen den Arbeitsraum
augenblicklich verlassen.
Unbefugte Personen dürfen sich
nicht unter dem angehobenen
Fahrzeug aufhalten!
ACHTUNG!
Hinweise zur Auffahrrichtung des Fahrzeuges müssen penibel eingehalten werden.
Druckfehler, Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten.
GEFAHR
!
Umgebung räumen falls das
Fahrzeug kippt!
Abb.4.18
Abb.4.16
Abb.4.17
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