Wenn das Gerät die Funktion Distanzschutz enthält, prüft das Gerät den eingegebenen Schwellwert
2ph.Feh. - Freig. Leiterst. mit der Einstellung zum Mindeststrom des Distanzschutzes auf Plausibi-
lität. Der Schwellwert 2ph.Feh. - Freig. Leiterst. muss kleiner oder gleich dem Freigabestrom des
Distanzschutzes eingestellt sein.
Blockierung bei Netzfehler
Bei einem 2-phasigen Netzfehler muss die Überwachung blockiert werden. Das Gerät erkennt einen 2-
phasigen Netzfehler durch eine sprunghafte Veränderung der Stromamplitude (Sprung I, siehe Distanz-
schutz) oder einen Differenzstrom, der den Schwellwert 2ph.Feh.-Sprung Ltrstro. überschreitet. Der
Differenzstrom wird aus der Differenz zwischen aktuellem Stromzeiger und dem eine Periode zurücklie-
gendem Stromzeiger gebildet. Damit wird auch eine sprunghafte Änderung der Phase des Stromes berücksich-
tigt.
HINWEIS
i
i
Wenn auf der Sekundärseite der Spannungswandler ein Spannungswandler-Schutzschalter installiert ist,
wird dessen Stellung über einen Binäreingang an das Gerät gemeldet (siehe Kapitel
sicht
).
8.3.2.5
Zuschalten auf 2-phasigen Messspannungsausfall, Schwachlast
Logik
[lozusmsa-250213-01.tif, 2, de_DE]
Bild 8-8
Ein Zuschalten auf einen 2-phasigen Messspannungsausfall wird bei folgenden, gleichzeitig erfüllten, Kriterien
erkannt:
•
Beide Leiter-Erde-Spannungen haben den Schwellwert 2ph.Feh. - UL1,UL2< unterschritten.
•
Der Leistungsschalter wird als geschlossen erkannt. Die Erkennung erfolgt entweder über die Leiter-
ströme oder über das Signal LS-Stellung, das über die Hilfskontakte des Leistungsschalters gebildet
und vom Prozessmonitor bereitgestellt wird.
Ein Spannungssprung – wie beim 2-phasigen Messspannungsausfall bei geschlossenem Leistungsschalter
(siehe Kapitel
8.3.2.4 2-phasiger
SIPROTEC 5, Fernleitungsschutz, Handbuch
C53000-G5000-C014-2, Ausgabe 04.2017
Logikdiagramm Zuschalten auf 2-phasigen Messspannungsausfall
Messspannungsausfall) – tritt beim Zuschalten auf einen 2-phasigen Mess-
Überwachungsfunktionen
8.3 Überwachung des sekundären Systems
8.3.3.1 Funktionsüber-
533