Brandgefahr! Nicht mikrowellentaugliches Kunststoffgeschirr kann
zerstört werden und den Dampfgarer beschädigen. Verwenden Sie
keine Metallbehälter, keine Alufolie, keine Bestecke, kein Geschirr
mit einer Metallauflage, kein bleihaltiges Kristallglas, keine Schalen
mit einem gerändelten Rand, kein temperaturempfindliches Kunst-
stoffgeschirr, kein Holzgeschirr, keine Metallklipse, keine Kunststoff-
und Papierklipse mit innenliegendem Draht, keine Kunststoffbecher
mit unvollständig abgezogenem Aluminiumdeckel (siehe Kapitel "Ge-
schirrauswahl für den Mikrowellenbetrieb").
Brandgefahr! Einweg-Behälter aus Kunststoff müssen die unter
"Geschirrauswahl für den Mikrowellenbetrieb – Kunststoff" aufge-
führten Eigenschaften aufweisen.
Lassen Sie den Dampfgarer nicht unbeaufsichtigt, wenn Sie mit der
Betriebsart Mikrowelle Lebensmittel in Einweg-Behältern aus
Kunststoff, Papier oder anderen brennbaren Werkstoffen erhitzen
oder garen.
Warmhalteverpackungen bestehen unter anderem aus einer dün-
nen Alufolie. Diese Folie reflektiert Mikrowellen. Die Mikrowellen kön-
nen die Papierschicht so stark erhitzen, bis diese brennt.
Erwärmen Sie im Dampfgarer keine Speisen in Warmhalteverpac-
kungen, wie Tüten für gegrilltes Poulet.
In der Betriebsart Mikrowelle kann der Dampfgarer durch feh-
lendes Gargut oder falsche Beladung beschädigt werden. Verwen-
den Sie daher die Betriebsart Mikrowelle nicht zum Vorwärmen
von Geschirr oder zum Trocknen von Kräutern und starten Sie nie-
mals die Betriebsart Mikrowelle bei leerem Garraum.
Sicherheitshinweise und Warnungen
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