9. Einbruchüberwachung
9.4
Einbruchüberwachung benutzen
Wenn die Einbruchüberwachung bei einem Lifeline eingerichtet wurde, muss
dem Benutzer die folgende Gebrauchsanweisung zur Verfügung gestellt
werden.
Wenn die Funktion „Einbruchüberwachung" an Ihrem Lifeline programmiert ist
und dafür Bewegungsmelder installiert wurden, können Sie Ihre Wohnung bei
Abwesenheit oder während der Nacht schützen.
Bewegungsmelder in der Wohnung melden dem Lifeline Einbrecher; das
Lifeline alarmiert sofort Ihren Notrufempfänger. Diese veranlasst die erforderli‐
chen Maßnahmen.
Auf Knopfdruck schalten Sie die Einbruchüberwachung problemlos ein und
aus.
9.4.1
Ganze Wohnung überwachen
9.4.1.1
Einbruchüberwachung einschalten
Wenn Sie Ihre Wohnung verlassen, sollten Sie die Einbruchüberwachung für
die Wohnung einschalten:
l Abwesenheitstaste drücken.
ü Das Lifeline piept 30 Sekunden (einstellbar) und die Abwesenheitsanzeige
blinkt. Während dieser Zeit ist die Einbruchüberwachung noch nicht einge‐
schaltet. Sie können die Wohnung verlassen, ohne selbst einen Einbruch‐
Notruf auszulösen.
Zum Schluss ertönt: "Einbruchmelder eingeschaltet".
ü Anschließend leuchtet die Abwesenheitsanzeige, d.h. Sie sind abwesend
gemeldet und die Einbruchüberwachung ist eingeschaltet.
Hinweis! Einschaltvorgang abbrechen: Solange das Lifeline piept, können
Sie einen versehentlich ausgelösten Einschaltvorgang abbrechen, indem Sie
die Abstelltaste oder die Abwesenheitstaste drücken.
9.4.1.2
Einbruchüberwachung ausschalten
Wenn Sie in Ihre Wohnung zurückkehren, schalten Sie die Einbruchüberwa‐
chung aus.
ü Sobald Sie Ihre Wohnung betreten, lösen Sie selbst Bewegungsmelder
aus. Sie haben jetzt 30 Sekunden (einstellbar) Zeit, um die Einbruchüber‐
wachung auszuschalten. In dieser Zeit wird noch kein Einbruch‐Notruf aus‐
gelöst. Wenn Sie einen speziell programmierten Bewegungsmelder ausge‐
löst haben, piept das Lifeline während dieser 30 Sekunden.
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Lifeline Vi und Lifeline Vi+ – Techniker-Handbuch, 03/13 (Rev. 1.0), 00 8801 15