›
Das Ablagefach auf der Beifahrerseite schließen.
›
Prüfen, ob nach dem Einschalten der Zündung die Kontrollleuchte
ter dem Schriftzug
Einschalten
›
Die Zündung ausschalten.
›
Das Ablagefach auf der Beifahrerseite öffnen.
›
Beim Funkschlüssel den Schlüsselbart vollständig herausklappen
›
Den Schlüssel in den Schlitz im Schlüsselschalter vorsichtig bis zum Anschlag
einschieben.
›
Mit dem Schlüssel den Schlitz des Schlüsselschalters
in die Position ON drehen.
›
Den Schlüssel aus dem Schlitz im Schlüsselschalter herausziehen
›
Das Ablagefach auf der Beifahrerseite schließen.
›
Prüfen, ob nach dem Einschalten der Zündung die Kontrollleuchte
dem Schriftzug
» Abb. 14
Die Kontrollleuchte
erlischt 65 Sekunden nach dem Statuswechsel des
Schlüsselschalters bzw. nach dem Einschalten der Zündung.
ACHTUNG
Der Fahrer ist dafür verantwortlich, ob der Airbag ab- oder eingeschaltet
■
ist.
Den Airbag nur bei ausgeschalteter Zündung abschalten! Ansonsten kann
■
ein Fehler im System für die Airbagabschaltung verursacht werden.
Wenn die Kontrollleuchten
■
Frontairbag beim Unfall nicht ausgelöst! Das Airbag-System unverzüglich
von einem Fachbetrieb überprüfen lassen.
Den Schlüssel während der Fahrt nicht im Schlüsselschalter eingesteckt
■
lassen - durch Erschütterungen kann sich der Schlüssel im Schlitz drehen
und den Airbag einschalten! Der Airbag kann dann bei einem Unfall uner-
wartet auslösen - es besteht Verletzungs- oder Lebensgefahr!
VORSICHT
Ein nicht ausreichend herausgeklappter Schlüsselbart kann den Schlüssel-
schalter beschädigen!
» Abb. 14
- leuchtet.
»
» Abb. 14
- vorsichtig
»
- leuchtet.
blinken, dann wird der Beifahrer-
Sichere Beförderung von Kindern
un-
Kindersitz
Einleitung zum Thema
In diesem Kapitel finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
.
Verwendung des Kindersitzes auf dem Beifahrersitz
Verwendung des Kindersitzes auf dem Beifahrersitz
Kindersicherheit und der Seitenairbag
Gruppeneinteilung der Kindersitze
.
Verwendung von Kindersitzen, die mit einem Sicherheitsgurt befestigt
werden
unter
Zur Vermeidung schwerer oder tödlicher Verletzungen sind Kinder immer in ei-
nem der Körpergröße, dem Gewicht und Alter entsprechenden Kindersitz zu
befördern.
Wir empfehlen Ihnen aus Sicherheitsgründen, Kinder immer auf den Rücksit-
zen zu befördern.
Es sind Kindersitze gemäß der Norm ECE-R 44 der Europäischen Wirtschafts-
kommission zu verwenden.
Die Kindersitze gemäß der Norm ECE-R 44 sind mit einem nicht ablösbaren
Prüfzeichen gekennzeichnet: großes E im Kreis, darunter die Prüfnummer.
Bei Kindersitzen der Gruppe 2 und 3 ist darauf zu achten, dass sich der an der
Kindersitzkopfstütze angebrachte Umlenkbeschlag vor oder in gleicher Höhe
mit dem Umlenkbeschlag an der B-Säule auf der Beifahrerseite befindet.
ACHTUNG
Auf keinen Fall dürfen Kinder - auch keine Babys! - auf dem Schoß mitge-
■
nommen werden.
Niemals Kinder unbeaufsichtigt im Fahrzeug zurücklassen. Bei bestimm-
■
ten äußeren klimatischen Bedingungen können im Fahrzeug lebensbedro-
hende Temperaturen entstehen.
Das Kind muss über die gesamte Fahrzeit im Fahrzeug gesichert sein! An-
■
sonsten würde dieses im Falle eines Unfalls durch das Fahrzeug geschleu-
dert und könnte sich und andere Mitfahrer dadurch lebensgefährlich verlet-
zen.
Sichere Beförderung von Kindern
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