12
Manuelle Prüfung nach VDE 0701-0702
12.1
Übersicht der Normangaben
)
5.1*
Prüfumfang: *)angegebene Ziffern beziehen sich auf VDE 0701-0702:2008-06
5.2 Sichtprüfung
auf erkennbare Mängel und
Eignung für den
Einsatzbereich:
Anschlussleitungen/
Steckverbindungen
Gehäuse, Zugentlastung,
Biege-, Knickschutz...
5.3 Prüfung des Schutzleiters
Durchgang zwischen
Schutzkontakt des
Netzsteckers und
berührbaren leitfähigen Teilen
des Gerätes, bzw. der
Gerätesteckvorrichtung.
5.4 Messung des
Isolationswiderstandes
5.5 Messung des
2, 3
Schutzleiterstroms
5.6 Messung des
3
Berührungsstroms
5.7 Nachweis der sicheren
Trennung (SELV, PELV)
Für Geräte, die durch einen
Sicherheitstransformator oder
ein Schaltnetzteil eine SELV-
oder PELV- Spannung
erzeugen.
5.8/ Funktionsprüfung
5.10
Auswertung, Beurteilung,
Dokumentation
Ergänzende Hinweise zur Tabelle nach VDE 0701-0702:
1
Wird bei Geräten der Schutzklasse I mit Heizelementen > 3,5 kW Gesamtleistung der erforderliche Isolationswiderstand nicht erreicht,
gilt das Gerät dennoch als einwandfrei, wenn der Schutzleiterstrom die Grenzwerte von 5.5 nicht überschreitet.
2
Werden bei den genannten Isolationswiderstandsmessungen bei SK I oder SK II
nicht alle Teile vollständig erfasst (z. B. wenn Relais, Halbleiterbauteile eine Durchleitung verhindern) oder
wurde sie bei Geräten mit Heizelementen > 3,5 kW mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen,
darf das Ersatz-Ableitstrommessverfahren nicht angewendet werden!
Es muss die direkte Messung oder das Differenzstrommessverfahren angewendet werden.
3
Zusätzliche Prüfungen für Geräte mit einer sekundären Ausgangsspannung, z. B. Trenntransformatoren, Ladegeräte, Wandler,
Netzteile:
1. Isolationswiderstandsmessung zwischen der Sekundärseite und der Primärseite.
2. Isolationswiderstandsmessung zwischen der Sekundärseite und dem Körper des Arbeitsmittels
3. Berührungsstrommessungen der sekundären Spannungsausgänge (außer SK III)
4. Messen der Leerlauf-/Ausgangsspannung.
4
Beim Überschreiten des Grenzwertes (Schutzleiterstrom) ist festzustellen, ob durch Produktnormen, bzw. Herstellerangaben andere
Grenzwerte gelten.
24
Schutzklasse I
Für Leitungen mit einem Bemessungsstrom ≤ 16,0 A
bis 5 m:
je weitere 7,5 m zusätzlich:
maximal:
Für Leitungen mit höheren Bemessungsströmen gilt
der berechnete ohmsche Widerstandswert
Allgemein
3
für den Nachweis der sicheren Trennung
bei Geräten mit Heizelementen
bei Geräten mit Heizelementen > 3,5 kW
Wird bei Geräten mit Heizelementen und einer Leistung
P > 3,5 kW der Grenzwert unterschritten, gilt das Gerät
dennoch als einwandfrei, wenn der Grenzwert des
Schutzleiterstromes nicht überschritten wird.
≤ 3,5 mA
4
an leitfähigen Bauteilen mit Schutzleiterverbindung
1 mA/ kW bis max. 10 mA bei Geräten mit
Heizelementen einer Gesamtleistung über 3,5 kW
≤ 0,5 mA
an leitfähigen Bauteilen ohne Schutzleiterverbindung
Nachweis der Bemessungsspannung: (Übereinstimmung mit den Vorgaben (SELV/PELV)
3
Messung der Ausgangsspannung (z.B. an Ladegeräten, Netzteilen): max. 25 V AC bzw.
60 V DC für berührbare aktive Teile
Messung des Isolationswiderstandes (Primär / Sekundär)
Messung des Isolationswiderstandes (zw. berührbaren leitfähigen Teilen und aktiven Teilen
des SELV/ PELV Stromkreises)
Funktion von Schutzeinrichtungen und Funktionsprobe.
(SK I)
X
≤ 0,3 Ω
0,1 Ω
1,0 Ω
≥ 1,0 MΩ
≥ 2,0 MΩ
≥ 0,3 MΩ
≥ 0,3 MΩ
1
X
BENNING ST 755/ ST 760
Schutzklasse II
Schutzklasse III
(SK II)
(SK III)
X
X
- - -
- - -
≥ 2 MΩ
≥ 0,25 MΩ
- - -
- - -
≤ 0,5 mA
- - -
an leitfähigen
Bauteilen