5.8.7
Abnahmeprüfung und Abnahmeprotokoll
Beschreibung
Um die Parameter für die fehlersicheren Funktionen zu überprüfen, muss nach der
Inbetriebnahme, nach dem Rücksetzen und auch nach Änderung eines vollständig
gesicherten Parameterdatensatzes für fehlersichere Funktionen (z.B. mittels MMC) eine
Abnahmeprüfung durchgeführt werden. Die Abnahmeprüfung muss in geeigneter Weise
protokolliert und dokumentiert werden. Dieser Abschnitt enthält ein Beispiel für ein
ordnungsgemäßes Akzeptanzprotokoll. Die Abnahmeprotokolle müssen in geeigneter Weise
archiviert werden.
Abnahmeprüfung
Das Maschinenbauunternehmen (OEM) muss eine Abnahmeprüfung für die fehlersicheren
Funktionen durchführen, die in der Anlage aktiviert wurden.
Berechtigte Person, Abnahmeprotokoll
Entsprechend berechtigtes Personal muss jede der fehlersicheren Funktionen überprüfen.
Dies muss in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert/protokolliert sein und unterschrieben
werden. Das Abnahmeprotokoll muss dem Logbuch der Anlage beigefügt oder an dieses
angehängt sein.
Unter einer berechtigten Person wird hier eine Person aus dem Maschinenbauunternehmen
(OEM) verstanden, die aufgrund ihrer Ausbildung und ihres Wissens über fehlersichere
Funktionen eine Abnahmeprüfung in angemessener Weise ausführen kann.
Hinweis
Die Informationen/Anweisungen sowie beschreibende Informationen bezüglich der
Inbetriebnahme in Abschnitt "Inbetriebnahme der fehlersicheren Anwendungen" dieses
Handbuchs müssen genau befolgt werden.
Wenn Parameter für fehlersichere Funktionen geändert werden, dann muss eine erneute
Abnahmeprüfung erfolgen und als Abnahmeprotokoll beigefügt werden.
Das Formular für das Abnahmeprotokoll liegt in gedruckter Form als Bespiel bzw.
Empfehlung in dieser Betriebsanleitung vor.
Control Units CU240S
Betriebsanleitung, 04/2006, A5E00766042A AA
5.8 Inbetriebnahme der fehlersicheren Funktionen
Inbetriebnahme (Software)
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