Anhang
A.1
Elektromagnetische Verträglichkeit
Elektromagnetische Verträglichkeit
Alle Hersteller / Komplettierer elektrischer Geräte, die "eine im wesentlichen vollständige
Funktion ausführen und als einzelnes, für den Endanwender vorgesehenes Gerät auf den
Markt gebracht werden", müssen die EMV-Richtlinie 89/336/EEC einhalten.
Für den Hersteller / Komplettierer gibt es drei Wege für den Nachweis der Erfüllung:
Eigen-Zertifizierung
Eine Erklärung des Herstellers, dass die für die elektrische Umgebung, für welche das Gerät
vorgesehen ist, gültigen europäischen Normen erfüllt sind. In der Erklärung des Herstellers
dürfen nur solche Normen zitiert werden, die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft
offiziell veröffentlicht worden sind.
Technische Bauakte
Für das Gerät kann eine technische Bauakte ausgearbeitet werden, die dessen EMV-
Eigenschaften beschreibt. Diese Akte muss von einer "kompetenten Körperschaft"
genehmigt werden, die von der zuständigen Europäischen Regierungsorganisation bestellt
wurde. Diese Methode lässt die Verwendung von Normen zu, die sich noch in Vorbereitung
befinden.
EMV-Normen
Die Antriebe SINAMICS G120 wurden gemäß der EMV-Produktnorm EN 61800-3:2004
geprüft.
Control Units CU240S
Betriebsanleitung, 04/2006, A5E00766042A AA
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A-1